Full text : Gesellschaftslehre

178 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

1. Seit den Tagen der Sophisten hat man darüber gestritten, ob die
menschliche Gesellschaft ein natürliches oder ein künstliches
Gebilde ist, ob sie also auf einer ursprünglichen Veranlagung beruht
oder auf Grund einer Einsicht in ihren Nugen künstlich geschaffen ist.
Die genetische und die systematische Seite der Frage wurden dabei oft
nicht unterschieden. Für uns hat der Streit nur noch ein geschichtliches
Interesse und ist seit den Tagen der Romantik zugunsten der Theorie
der Natürlichkeit entschieden. Die Frage nach der Natur der menschlichen
 Geselligkeit aber war von ihm noch gar nicht vollständig erfaßt;
denn neben dem Nugen kommt der allgemeinere Begriff der Förderung
 durch die Geselligkeit in Frage, und neben der Einsicht
 in die Förderung oder den Nugßen kann schon deren bloßes Erlieben
 ohne jede Reflexion zum Motiv der Vergesellschaftung werden.
Zunächst hier einige Beispiele für die verschiedenen in Frage kommenden
 Typen. Wenn das Kind in den ersten Jahren nach seiner Amme
oder Mutter lebhaft verlangt, so beruht das zwar nicht auf der Einsicht
in den Nugen, wohl aber auf seinem Erleben. Wenn aber von da ab das
Kind mehr seinesgleichen als seine Eltern und Erzieher zum Umgang
begehrt, so kann hier nicht von einem Nuben, sondern nur von einer
allgemeinen seelischen Förderung die Rede sein. Und in der Ehe hat
zwar seit alten Zeiten die Einsicht in die wirtschaftlichen Vorteile eine
große und bewußte Rolle gespielt, daneben aber wird normalerweise das
Zusammensein als unmittelbar beglückend empfunden. Unsere sogenannten
 Gesellschaften dienen im allgemeinen bewußt oder unbewußt
vorwiegend der Erhaltung oder Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung
 und haben mit der Neigung zur Geselligkeit oft kaum etwas zu tun,
wogegen der Stammtisch und der freundschaftliche Umgang auf einer unmittelbaren
 derartigen Neigung beruhen. Ebenso kann ein Verein bewußterweise
 wegen seines Nugens aufgesucht werden, vielfach aber dient
er einfach der Befriedigung des Geselligkeitsbedürfnisses.
In der Tat kommen nun alle die hier angedeuteten Ursachen
zugleich in Betracht. Die Gesellschaft kann begehrt werden als ein
Mittel zu einem anderen Zweck. Sie kann aber auch wegen ihres
Eigenwertes erstrebt werden, sofern und weil der Einzelne sich
dadurch gefördert fühlt. Und endlich kommt auch ein unmittelbarer Instinkt
 in Frage. Die Fälle, in denen die Geselligkeit Mittel zu einem
außer ihr liegenden Zweck ist, sind bekannt genug. Stärker ausgebildet
finden wir sie erst auf höheren Kulturstufen; wo der Nugßen auf tieferen
 Stufen wirksam ist, spielt daneben jedesmal die unmittelbare Neizung
 eine wesentliche Rolle. Und auch bei uns darf man ihre Bedeutung
auch bei den angeblich reinen Zweckvereinigungen nicht unterschägen.
Diese legte Form der Geselligzkeit werden wir alsbald ($ 21) unter
            
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