Full text: Gesellschaftslehre

Der Geselligkeitstrieb. 
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des Einzelnen mit den Trägern der Gemeinschaft und mit deren über- 
und unpersönlichen Formen, sowie an die damit verbundenen Regungen 
des Stolzes auf die Zugehörigkeit. Man denke an den Stolz der Eltern 
auf ihre Kinder, an den Korpsgeist oder das Nationalbewußtsein. In 
mehr sinnlicher Form erleben wir die Expansion des Ich über seine Um- 
gebung und die damit verknüpfte Steigerung des Kraftgefühls bei ge- 
meinsamen Aktionen anschaulicher Natur wie dem taktmäßigen Mar- 
schieren oder gemeinsamen Singen. 
Die hier angedeuteten fördernden Wirkungen brauchen, wie schon 
oben erwähnt, nicht in jedem einzelnen Falle einzutreten. Es müssen 
nur die ganzen Verhältnisse so angetan sein, daß mit ihrer Möglich- 
keit zu rechnen ist; was der Fall ist, wenn hinreichende Übereinstim- 
mung in den äußeren und inneren Verhältnissen zwischen den verschie- 
denen Menschen besteht, damit zwischen ihnen ein geselliges Verhältnis 
angestrebt oder festgehalten werden kann. Daß so die Möglichkeit der 
Förderung an Stelle ihrer Tatsächlichkeit im einzelnen Falle maßgebend 
ist, hat eine naheliegende teleologische Bedeutung: wer allen Möglich- 
keiten nachgeht, der wird eine Fülle von Gelegenheiten zur wirklichen 
Förderung sich zunuße machen, die demjenigen entgeht, der mit dem 
Zugreifen wartet, bis die tatsächliche Förderung selbst verkörpert vor 
ihm steht. Beiläufig bemerkt, gilt Ähnliches auch für den Fall, wo der 
äußere Nugßen das ausschließliche Motiv für die Gesellschaft abzugeben 
scheint: auch auf diesem Gebiete ist derjenige, der schon durch seinen 
Trieb zur Geselligkeit veranlaßt wird, demjenigen überlegen, der solche 
Verhältnisse erst auf Grund bloßer Verstandeserwägungen eingeht. Wer 
mit den Menschen umzugehen, sich durchzusegen und zur Geltung zu 
bringen weiß, dessen Erfolge brauchen also durchaus nicht einem be- 
wußten Nüsglichkeitsverhalten zu entspringen, sie können auf besonders 
lebhafte und ungehemmte soziale Anlagen zurückgehen, die sich auch 
da betätigen. wo kein unmittelbarer äußerer Lohn winkt. 
Das Aufsuchen der Geselligkeit um der damit immanent verbundenen Förderung 
willen darf nicht als Ausfluß eines sogenannten Egoismus aufgefaßt werden. Dem 
egoistischen Menschen ist sein Mitmensch lediglich ein Mittel zu einem Zweck, der 
außerhalb dieses Menschen liegt. Der Zustand der Geselligkeit kommt für ihn ledig- 
lich als ein Mittel, gewissermaßen als ein unvermeidliches Übel in Frage. Wo diese 
Gesinnung wirklich waltet, da steht der Mensch zu seinesgleichen nicht mehr in einem 
gesellschaftlichen Verhältnis, sondern in einem reinen Sachverhältnis ($ 14,4). Frei- 
lich ist aber die populäre Vorstellung vom Egoismus überhaupt durch und durch 
falsch. Insbesondere ist die Verbreitung der von ihr vorgestellten Gesinnung viel 
geringer, als sie annimmt. Ihr schwebt nämlich ein Zustand vor, in dem das Ich 
völlig isoliert sich auf sich selbst beschränkt oder vielmehr tatsächlich in sich ein- 
geschrumpft ist, während in Wirklichkeit alles soziale Leben die Tendenz zu einer 
Erweiterung des Ich und einer inneren Aufnahme eines größeren Kreises in das Ich 
mit sich bringt ($ 12). Zustände der inneren Beschränkung auf das rein sinnliche.
	        
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