Full text : Gesellschaftslehre

Der historische Charakter des menschlichen Seelenlebens. 207

Anschauung, daß der geschichtlich-gesellschaftliche Zusammenhang, in den der Mensch
hineingestellt ist, einen niederziehenden Einfluß auf ihn ausübt. Die erste Voraussegung
 ist nichts als ein romantisches Truggebilde. Die zweite kann partiell in gewissen
 Grenzen berechtigt sein: es können von bestimmten Einrichtungen und Zuständen
 verkümmernde Wirkungen ausgehen, die in-anderen gesellschaftlich-geschichtlichen
 Zusammenhängen nicht vorkommen. Daraus folgt aber natürlich nicht mehr
als das Recht und die Notwendigkeit gewisser Reformen unter gewissen Umständen.
Wer gesellschaftlich-geschichtliche Zusammenhänge nach Möglichkeit schlechtweg zerstören
 will, ohne für einen entsprechenden Ersatz zu sorgen, schneidet dem Menschen
denjenigen Kraftstrom ab, durch den allein er überhaupt auf die Höhe des entfalteten
 Menschen erhoben werden kann. Der gesellschaftlich-geschichtliche Zusammenhang
 darf daher wohl unter Umständen gelockert, aber nicht aufgehoben. und er
darf überhaupt nur mit entsprechender Vorsicht gelockert werden.
            
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