Das Wesen der Gemeinschaft.
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sagt, als wesenhaft empfunden wird. Wesenhaft z. B. ist nicht eine vor-
übergehende leibliche Störung des einen Partners, und daher regt sich ihr
gegenüber kein Gemeinschaftsbewußtsein; wohl aber ist es eine tief-
gehende Erkrankung, die‘ den ganzen Menschen beeinträchtigt und viel-
leicht dauernd zu schwächen droht, und in diesem Fall wird auch norma-
lerweise sein Leid als mein Leid empfunden. Denken wir ferner an das
Ausüben einer Berufstätigkeit, so wird dieser typischerweise der Ehe-
partner mit einer gewissen Distanz gegenüberstehen: alle Einzelheiten an
ihr werden von seinem Gemeinschaftsbewußtsein nicht mitumfaßt. wer-
den. Wohl aber gilt das Legtere von der Berufstätigkeit als Ganzem: die
etwa mit dem Beruf verbundene Ehre und Sozialstellung, die daraus ent-
fließende Befriedigung, die Möglichkeit der Entfaltung und Verkümme-
rung für die ausübende Persönlichkeit — alles das gehört wesenhaft zur
Person und wird demgemäß in das Gemeinschaftsbewußtsein mit einbe-
zogen. Wie wir überall zwischen wesentlich und unwesentlich unter-
scheiden, so gilt das auch für unsere Auffassung vom Menschen: indem
die Gemeinschaftshaltung sich dem Wesen des Menchen zuwendet, läßt
sie dabei alles Unwesentliche außer Acht. Man kann den Sachverhalt
auch so ausdrücken: in der persönlichen Gemeinschaft will jeder das Le-
ben des andern teilen; aber es ist dabei die Haltung nur auf das Leben
als ein Ganzes oder eine Einheit gerichtet, und es fragt sich daher, was
gehört (in der Auffassung des Partners) zu diesem Ganzen oder dieser
Einheit. Auch hier ergibt sich dieselbe Unterscheidung zwischen wesent-
lich und unwesentlich.
6. Wir haben nach dem Gesagten angesichts der eben festgestellten
Einschränkung überall bei Gemeinschaften zu unterscheiden zwischen
gemeinschaftlichen und persönlichen Angelegen-
heiten. Das Gemeinschaftsverhältnis läßt stets einen Raum frei, der
von persönlichen Angelegenheiten und Interessen ausgefüllt wird. Beim
Staat z. B. sind wir in dieser Weise gewohnt zwischen öffentlichen und
privaten Interessen zu unterscheiden, wenn auch hier die Abgrenzung
nicht streng nach dem Erleben sondern nach objektiven Gesichtspunk-
ten erfolgt. Es ist dabei zu betonen, daß ein Bereich persönlicher An-
gelegenheiten im m e r vorhanden ist. Es wäre eine irrtümliche Vorstel-
lung, daß in primitiven Verhältnissen der einzelne Mensch ganz in der
Gruppe aufgeht, sodaß für alles Persönliche kein Raum bleibt. Wir
gehen später ($ 28 und 37) auf diesen Punkt näher ein. Hier sei nur
bemerkt: besonders stark entwickelt zeigt sich auf primitiven Stufen der
Gemeinschaftscharakter jedenfalls bei der Berührung mit fremden Grup-
pen und Menschen, weil dabei vermöge einer Tendenz zum komplexen
und kollektivistischen Auffassen in jeder einzelnen Person die Gruppe