Das Wesen der Gemeinschaft.
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Insbesondere sind die gemeinschaftlichen Akte und Erlebnisse zu
unterscheiden von denjenigen, die zwar mehrere oder alle Gruppengenos-
sen umfassen, aber doch persönlichen Charakter besigen. Wenn die sämt-
lichen Angestellten eines Geschäftes auf Gehaltserhöhung dringen, so
kann sowohl eine bloße Übereinstimmung von persönlichen Bestrebungen
vorliegen wie ein gemeinschaftliches Streben vorhanden sein — das leg-
tere in der Regel nur in dem Fall, daß eine Organisation unter ihnen be-
steht, die einen wirklichen Gemeinschaftsgeist besigt. Wenn Eltern ihr
Kind lieben, so ist diese Liebe typischerweise eine gemeinschaftliche, in-
dem ihr Träger die verbundene Einheit beider Eltern (das „Wir“) ist.
Wenn dagegen zwei verschiedene Personen, die einander fremd sind,
übereinstimmend dasselbe Kind lieben, so besteht bloße Gleichheit. Bei
genauerer Betrachtung sind hier jedoch nicht nur zwei, sondern drei ver-
schiedene Fälle zu unterscheiden. Es macht nämlich einen Unterschied
aus, ob die Personen, die gleiches erleben, sich dieser Gleichheit bewußt
sind (evtl. sogar der Kontakt zwischen ihnen die Gleichheit hervorgeru-
fen oder ihre Entstehung mit beeinflußt hat) oder nicht. Zwei Personen,
die gleicherweise ein Kunstwerk schägen, brauchen von dieser Überein-
stimmung nichts zu wissen. Wenn sie sich jedoch im vollen Wechsel-
gespräch in dieser Wertschägung „begegnen“, so ist die innere Situation
offenbar eine andere. Der ältere Sprachgebrauch redet hier von Wechsel-
wirkung; genauer ist hier jene innere Verbundenheit festzustellen, die
wir als allem Sozialleben eigentümlich früher ($ 14) eingehend erörtert
haben. Vielleicht empfiehlt es sich hier von einem gemeinsamen
Erlebnis zu sprechen und dieses sowohl gegen das (nur) gleiche Er-
lebnis wie gegen das gemeinschaftliche Erlebnis abzugrenzen.
(Näheres $ 30,,.) Der Sprachgebrauch neigt statt dessen leider
dazu auch in dem von uns gemeinten Fall von gemeinschaftlichen Erleb-
nissen zu sprechen; er bringt dabei die Gefahr mit sich, daß man jene
innere Verbundenheit, die allem Sozialleben eigen ist, mit der spezifi-
schen Verbundenheit des Seins, die der Gemeinschaft zukommt, daß man
die „Erlebnisgemeinschaft“ mit der Gemeinschaft im strengen Sinne ver-
wechselt. Ein Konzertpublikum hat in diesem Sinne, wenn seine Mitglie-
der durch ihre Kundgebungen miteinander in Kontakt gekommen sind,
ein gemeinsames Erlebnis; ebenso ein Redner mit seinen Zuhörern, wenn
sich zwischen ihnen der bekannte Zustand der Fühlung hergestellt hat.
Dagegen wird eine religiöse Versammlung bei ihrer Andacht ein Gemein-
schaftserlebnis haben, falls sie eine eigene religiöse Gruppe bildet und
nicht bloß durch ein vorübergehendes Erlebnis zur Einheit verbunden ist.
Unberechtigt ist es z. B. vom Standpunkt unserer Begriffsbestimmung aus in den
meisten Fällen von einer Arbeitsgemeinschaft zu sprechen. Denn selten bringt die
gemeinsame Arbeit eine solche innere Annäherung der beteiligten Personen mit sich.