Full text: Gesellschaftslehre

230 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“). 
politischen Dorfgemeinde eines Indianerstammes: die legtere ist für die 
Auffassung der Beteiligten mit dem persönlichen Leben der Angehörigen 
so eng verquickt, daß sie sich nicht zu der Würde eines völlig überpersön- 
lichen Gebildes zu erheben vermag, während in dem Bilde des modernen 
Staates die in ihm enthaltenen großen Tendenzen losgelöst von mensch- 
üchen Beimengungen in reinem Licht erstrahlen. 
Von dem Typus der persönlichen Gruppengemeinschaft gibt es 
einen allmählichen Übergang zu dem hier in Rede stehenden Typus der 
abstrakten Gruppengemeinschaft. So gehört bei primitiven Völkern 
die Sippe und zum Teil in geringerer Intensität die Lokalgruppe noch 
vollständig dem ersteren Typus an (alle Personen kennen einander und 
stehen sich nahe); der Stamm dagegen, falls er über eine größere Anzahl 
von Ortschaften oder Lagern verbreitet ist, deren Insassen sich gegen- 
zeitig nur noch bei besonderen festlichen oder kriegerischen Anlässen 
sehen oder überhaupt in keine persönlichen Beziehungen zu einander 
treten, wird je nach den Verhältnissen zum ersten oder zum zweiten 
Typus zu rechnen sein oder einen Übergang bilden. Der zweite Typus 
ist wiederum auch in sich abgestuft hinsichtlich des Grades, in dem die 
persönlichen Beziehungen entwickelt sind. Wir können dabei zwei For- 
men unterscheiden. Im einen Fall sind die persönlichen Beziehungen, 
soweit sie überhaupt vorhanden sind, durchweg von Gemeinschafts- 
Charakter; im anderen Fall sind sie überwiegend von außergemeinschaft- 
licher Qualität. Die erstere Form finden wir z. B. in unserem Mittel- 
alter, bei den Chinesen und bei jedem Bauernvolk: das tägliche und auch 
das sonstige Leben in Arbeit und Muße, in politischer und kriegerischer 
Tätigkeit spielt sich stets in denselben kleineren Kreisen ab, innerhalb 
derer alle Menschen in der Gemeinschaft kleinerer Teilgruppen oder 
wenigstens in gemeinschaftsähnlichen Verhältnissen zueinander stehen. 
Über diese kleineren Kreise greifen die Beziehungen nur ausnahmsweise 
hinaus. Die zweite Form wird durch die moderne Kultur und die späte 
Antike repräsentiert. In allen Lebensgebieten berühren sich hier fort- 
geseßt größere Mengen von Menschen, die keinerlei persönliche Be- 
ziehungen zueinander haben; und umgekehrt erstreckt sich das Gemein- 
schaftsverhältnis nur noch über sehr kleine Teilgruppen wie die Zwerg- 
familie oder fehlt völlig. Dieser individualistische Typus ist die klas- 
szische Stätte für das Aufkommen des Rechtsverhältnisses ($ 22) und 
der Rechtsmoral ($ 34). 
4. An dritter Stelle betrachten wir den Typus der rein persön- 
lichen Gemeinschaft. Hierhin gehört die Freundschaft, soweit 
zie sich wirklich zur Höhe der Gemeinschaft erhebt, und die Ehe, soweit 
sie in Dpersönlichen Beziehungen der Partner fundiert ist. Von der
	        
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