Full text : Gesellschaftslehre

230 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).

politischen Dorfgemeinde eines Indianerstammes: die legtere ist für die
Auffassung der Beteiligten mit dem persönlichen Leben der Angehörigen
so eng verquickt, daß sie sich nicht zu der Würde eines völlig überpersönlichen
 Gebildes zu erheben vermag, während in dem Bilde des modernen
Staates die in ihm enthaltenen großen Tendenzen losgelöst von menschüchen
 Beimengungen in reinem Licht erstrahlen.
Von dem Typus der persönlichen Gruppengemeinschaft gibt es
einen allmählichen Übergang zu dem hier in Rede stehenden Typus der
abstrakten Gruppengemeinschaft. So gehört bei primitiven Völkern
die Sippe und zum Teil in geringerer Intensität die Lokalgruppe noch
vollständig dem ersteren Typus an (alle Personen kennen einander und
stehen sich nahe); der Stamm dagegen, falls er über eine größere Anzahl
von Ortschaften oder Lagern verbreitet ist, deren Insassen sich gegenzeitig
 nur noch bei besonderen festlichen oder kriegerischen Anlässen
sehen oder überhaupt in keine persönlichen Beziehungen zu einander
treten, wird je nach den Verhältnissen zum ersten oder zum zweiten
Typus zu rechnen sein oder einen Übergang bilden. Der zweite Typus
ist wiederum auch in sich abgestuft hinsichtlich des Grades, in dem die
persönlichen Beziehungen entwickelt sind. Wir können dabei zwei Formen
 unterscheiden. Im einen Fall sind die persönlichen Beziehungen,
soweit sie überhaupt vorhanden sind, durchweg von Gemeinschafts-Charakter;
 im anderen Fall sind sie überwiegend von außergemeinschaftlicher
 Qualität. Die erstere Form finden wir z. B. in unserem Mittelalter,
 bei den Chinesen und bei jedem Bauernvolk: das tägliche und auch
das sonstige Leben in Arbeit und Muße, in politischer und kriegerischer
Tätigkeit spielt sich stets in denselben kleineren Kreisen ab, innerhalb
derer alle Menschen in der Gemeinschaft kleinerer Teilgruppen oder
wenigstens in gemeinschaftsähnlichen Verhältnissen zueinander stehen.
Über diese kleineren Kreise greifen die Beziehungen nur ausnahmsweise
hinaus. Die zweite Form wird durch die moderne Kultur und die späte
Antike repräsentiert. In allen Lebensgebieten berühren sich hier fortgeseßt
 größere Mengen von Menschen, die keinerlei persönliche Beziehungen
 zueinander haben; und umgekehrt erstreckt sich das Gemeinschaftsverhältnis
 nur noch über sehr kleine Teilgruppen wie die Zwergfamilie
 oder fehlt völlig. Dieser individualistische Typus ist die klasszische
 Stätte für das Aufkommen des Rechtsverhältnisses ($ 22) und
der Rechtsmoral ($ 34).

4. An dritter Stelle betrachten wir den Typus der rein persönlichen
 Gemeinschaft. Hierhin gehört die Freundschaft, soweit
zie sich wirklich zur Höhe der Gemeinschaft erhebt, und die Ehe, soweit
sie in Dpersönlichen Beziehungen der Partner fundiert ist. Von der
            
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