232 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
daher mehr einen ‚extensiven Charakter, als daß sie neue Qualitäten er-
schließt. Und dasselbe wiederholt sich gleichsam auf einer höheren
Stufe bei dem Fall des Wirbewußtseins. Die Einheit, die hier als „Wir“
in Frage kommt, ist verschieden von der Einheit der Gruppe. Das
Ganze, das die Gruppe bedeutet, ist ein objektives Gebilde. Es besteht
anabhängig vom Kommen und Gehen der einzelnen Mitglieder, überlebt
diese und ist von ihnen ablösbar. Auf dieser relativen Selbständigkeit
gegenüber dem Einzelnen beruht gerade die Größe der Gruppe, kraft
deren sie dem Einzelnen, wenn er sie in sein Ich aufnimmt, eine spezi-
fische Erhebung gewährt: das Ganze, das er dabei zu eigen erfaßt, be-
sigt den Vorzug der überlegenen Dauer, der. Selbständigkeit und des
Eigenlebens. Bei der persönlich begründeten Gemeinschaft dagegen be-
steht das Ganze aus dem bloßen „Wir“ der beteiligten Personen. Es hat
also wie diese einen rein persönlichen Charakter und damit Ahteil an der
Enge und Vergänglichkeit des Persönlichen.
Zwischen der vollen Gruppengemeinschaft und der persönlichen Gemeinschaft gibt
es in der Wirklichkeit keinen Sprung sondern einen allmählichen Übergang, indem die
persönlichen Beziehungen allmählich an Gewicht zunehmen und die Gruppenangelegen-
heiten an Bedeutung verlieren; in der Wirklichkeit durchdringen sich demgemäß beide
Typen im allgemeinen. So ist die Ehe, auch soweit sie eine persönliche Gemeinschaft
der beiden Partner bedeutet, durchweg in die Familie mit ihrem von Haus aus stark
objektiven Charakter eingebettet; und auch die moderne Ehe ($ 39,) entbehrt im all-
gemeinen nicht objektiver Elemente in Gestalt der Kinder oder etwa von Haus und
Hof.
5. Wir kommen jegt zu dem Typus der unpersönlichen Gemeinschaft.
Diese bezieht sich auf außermenschliche Gebilde. Hierher kann z. B. die
Fabrik gehören, der der Unternehmer den Stempel seiner Persönlichkeit
aufgedrückt hat, und ebenso für den Künstler seine Schöpfung. All-
zemein erstreckt sich so diese Form der Gemeinschaft auf dasjenige
Werk, in das der Mensch seine Persönlichkeit hineingesteckt hat, und
las’ ihm demgemäß als ein zweites Ich oder als ein losgelöster Teil von
seinem Ich gegenübertritt. Weiter gehören als mögliche Objekte hierher
Trophäen und sonstige Erinnerungszeichen, Symbole wie Fahne und
Altar, Ring und Krone als Gegenstände, die Zeugen vieler starker Erleb-
nisse gewesen sind, diese an sich verdichtet haben und dem Ich gegen-
überstellen. Es handelt sich bei diesem zweiten Typus also um Gegen-
;tände von Ausdruckscharakter, die wichtige Lebensgehalte an-
schaulich eindringlich darbieten und so wiederum dem Ich eine Seite
seines Wesens gegenüberstellen. In naher Beziehung zu diesem Typus
stehen ferner Gegenstände, die vom Menschen nicht gestaltet oder wenig-
stens nicht in denjenigen Zweckzusammenhängen, in denen sie ihre Ge-
meinschaftsbedeutung gewinnen, sondern zu einem andersartigen Zweck