Die verschiedenen Arten der Gemeinschaft. 233
gestaltet sind. Hierher gehören Gegenstände, die den Hintergrund
des menschlichen Lebens bilden — also die Umgebung des Menschen in
Gestalt von Hausgerät, von Haus und Hof, von Heimat und sonstigen
Stätten wichtiger Erlebnisse. Alle diese Gebilde können uns als Zu-
schauer mit der Eigenschaft der Resonanz entgegentreten und in der-
selben Weise wie die vorige Gruppe sich mit uns verbinden. Sie be-
sigen keinen Ausdruckscharakter im Sinne des vorigen Typus, haben
aber ihre Bedeutung als fortgesegte stumme Zuschauer des ablaufenden
Lebens. Auch an ihnen verdichten sich die Erlebnisse, so daß sie sprechen
können. In diesem Sinne sagt George Elliot von der Heimat als der
Stätte unserer Jugend, daß „die Außenwelt uns nur als die Erweiterung
unseres eigenen Selbst erscheint“.
20. Gemeinschaftsnahe und gemeinschaftsferne Verhältnisse.
Sinnverbundenheit im Ordnunegsverhältnis.
Inhalt: Neben den Gemeinschaftsverhältnissen bestehen solche, die man als
gemeinschaftsnahe bezeichnen kann; und zwar teils als Dauerverhältnisse in Form von
Beziehungen, die eine persönliche Nähe bedeuten, teils als bloße Erlebnisse in Gestalt
der früher erörterten vollen seelischen Berührung bei der Mitteilung; endlich kann
auch die Gleichheit der Erlebnisse oder Zustände ein Band abgeben. — Neben der
bisher betrachteten spezifischen Verbundenheit im Sozialverhältnis in Gestalt einer
Berührung der Seelen gibt es ferner eine solche als gemeinsame Gebundenheit durch
allseitig anerkannte Sinngesege des Denkens und Handelns, vermöge deren die Be-
teiligten in einer gemeinsamen Welt der Ordnung ineinandergreifen: neben dem Typus
der seelischen besteht derjenige der geistigen Verbindung. Bei den Gemeinschafts-
und gemeinschaftsnahen Verhältnissen sind beide Formen voll entwickelt und zu einer
Einheit verschlungen; bei gemeinschaftsfernen Verhältnissen, sofern sie überhaupt
noch eine bedeutsame Beziehung in sich enthalten, überwiegt oder besteht allein die
geistige Verbindung (im Sinne der „Sachlichkeit‘“ der Beziehung). Sie begegnet uns
am Tausch, am Vertrage und allgemein an dem Typus der Kooperation, d. h. dem-
jenigen Verhalten oder Handeln mehrerer Personen, bei dem diese dem Wesen der
Sache nach zur Verwirklichung aufeinander angewiesen sind.
1. Für die unabsehbare Fülle der außergemeinschaftlichen Verhält-
nisse erscheint eine einheitliche Klassifikation wenigstens bei dem
heutigen Stand unserer Kenntnisse als ausgeschlossen. Wir müssen
uns darauf beschränken, einige der wichtigsten Typen und einige
Gesichtspunkte für die Klassifikation herauszuheben. Der maßgebende
Gesichtspunkt ist dabei stets der Grad der inneren Verbundenheit. Wir
müssen uns dabei aber mit einer besonderen Art der legteren bekannt
machen, die bisher nur einmal flüchtig gestreift war ($ 14,,) und die zu
den übrigen bisher eingehend betrachteten Arten in einem ausgesproche-