Full text: Gesellschaftslehre

Die verschiedenen Arten der Gemeinschaft. 233 
gestaltet sind. Hierher gehören Gegenstände, die den Hintergrund 
des menschlichen Lebens bilden — also die Umgebung des Menschen in 
Gestalt von Hausgerät, von Haus und Hof, von Heimat und sonstigen 
Stätten wichtiger Erlebnisse. Alle diese Gebilde können uns als Zu- 
schauer mit der Eigenschaft der Resonanz entgegentreten und in der- 
selben Weise wie die vorige Gruppe sich mit uns verbinden. Sie be- 
sigen keinen Ausdruckscharakter im Sinne des vorigen Typus, haben 
aber ihre Bedeutung als fortgesegte stumme Zuschauer des ablaufenden 
Lebens. Auch an ihnen verdichten sich die Erlebnisse, so daß sie sprechen 
können. In diesem Sinne sagt George Elliot von der Heimat als der 
Stätte unserer Jugend, daß „die Außenwelt uns nur als die Erweiterung 
unseres eigenen Selbst erscheint“. 
20. Gemeinschaftsnahe und gemeinschaftsferne Verhältnisse. 
Sinnverbundenheit im Ordnunegsverhältnis. 
Inhalt: Neben den Gemeinschaftsverhältnissen bestehen solche, die man als 
gemeinschaftsnahe bezeichnen kann; und zwar teils als Dauerverhältnisse in Form von 
Beziehungen, die eine persönliche Nähe bedeuten, teils als bloße Erlebnisse in Gestalt 
der früher erörterten vollen seelischen Berührung bei der Mitteilung; endlich kann 
auch die Gleichheit der Erlebnisse oder Zustände ein Band abgeben. — Neben der 
bisher betrachteten spezifischen Verbundenheit im Sozialverhältnis in Gestalt einer 
Berührung der Seelen gibt es ferner eine solche als gemeinsame Gebundenheit durch 
allseitig anerkannte Sinngesege des Denkens und Handelns, vermöge deren die Be- 
teiligten in einer gemeinsamen Welt der Ordnung ineinandergreifen: neben dem Typus 
der seelischen besteht derjenige der geistigen Verbindung. Bei den Gemeinschafts- 
und gemeinschaftsnahen Verhältnissen sind beide Formen voll entwickelt und zu einer 
Einheit verschlungen; bei gemeinschaftsfernen Verhältnissen, sofern sie überhaupt 
noch eine bedeutsame Beziehung in sich enthalten, überwiegt oder besteht allein die 
geistige Verbindung (im Sinne der „Sachlichkeit‘“ der Beziehung). Sie begegnet uns 
am Tausch, am Vertrage und allgemein an dem Typus der Kooperation, d. h. dem- 
jenigen Verhalten oder Handeln mehrerer Personen, bei dem diese dem Wesen der 
Sache nach zur Verwirklichung aufeinander angewiesen sind. 
1. Für die unabsehbare Fülle der außergemeinschaftlichen Verhält- 
nisse erscheint eine einheitliche Klassifikation wenigstens bei dem 
heutigen Stand unserer Kenntnisse als ausgeschlossen. Wir müssen 
uns darauf beschränken, einige der wichtigsten Typen und einige 
Gesichtspunkte für die Klassifikation herauszuheben. Der maßgebende 
Gesichtspunkt ist dabei stets der Grad der inneren Verbundenheit. Wir 
müssen uns dabei aber mit einer besonderen Art der legteren bekannt 
machen, die bisher nur einmal flüchtig gestreift war ($ 14,,) und die zu 
den übrigen bisher eingehend betrachteten Arten in einem ausgesproche-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.