Full text: Gesellschaftslehre

Gemeinschaftsnahe und gemeinschaftsferne Verhältnisse. 241 
den Tausch zu etwas ganz anderem als einem oder mehreren äußeren 
Vorgängen macht. Jeder Tausch hat nämlich zur Grundlage eine spezi- 
fische Tauschgesinnung, die ihn über das bloße biologische Geschehen 
erhebt. Es besteht bei ihm eine eigenartige Bindung oder Gebundenheit: 
der eine Akt hat zur Voraussegung den andern Akt und ist seinerseits 
durch ihn gefordert und ebenso umgekehrt. Jeder Partner erwartet vom 
andern, daß er seine Gabe übergibt; und jeder fühlt sich seinerseits durch 
den andern gebunden, seinen Anteil zu erfüllen. Beide Partıfer sind so 
ınit ihrem Willen gleichsam verhakt: mögen sie sich persönlich noch so 
fremd sein, so besteht doch hierin ein Band zwischen ihnen. Man darf 
dieses Band aber nicht verwechseln mit der äußeren oder physischen Ver- 
bundenheit, die sich aus einem Zwang oder Druck ergibt. Schon der Ver- 
gleich mit einem solchen würde von der Hauptsache ablenken, wie über- 
haupt Bilder aus der biologischen Welt für das Sozialverhalten höchstens 
als entfernte Analogien herangezogen werden können, zur wirklichen Er- 
läuterung aber ungeeignet sind. 
Diese Beziehungen brauchen den Tauschenden selbstverständlich 
nicht klar bewußt zu sein; sie sind aber implicite enthalten in jener spe- 
zifischen seelischen Gesamtverfassung, die als Tauschhaltung die innere 
Seite des Tauschaktes ausmacht. Man sieht, der Tausch besteht nicht aus 
zwei getrennten oder selbständigen Akten. Jeder Partner erlebt viel- 
mehr Gabe und Gegengabe als eine Einheit. Und ebenso greifen beide 
Partner mit ihrem Verhalten so ineinander, daß sie formal eine Einheit 
bilden. Dazu stimmt auch der sprachliche Ausdruck: wir tauschen (und 
nicht etwa: ich und er tauschen). Das Wort „wir“ bedeutet hier zwar 
kein Gemeinschaftsverhältnis, wohl aber eine innere Einheit des Sub- 
jektes statt einer bloßen Summe von solchen. 
Der Begriff des Tausches läßt sich nicht definieren; und schon Simmel hat mit 
Recht betont, daß der Tausch ein Vorgang von spezifischer, d. h. nicht weiter auf- 
lösbarer Art ist. Der Tausch ist ebenso verschieden vom Raub wie vom Geschenk 
und ebenso auch von der solidarischen Hilfsbereitschaft ($ 32). — Im übrigen muß 
man zwischen dem inneren und dem biologischen Sachverhalt unterscheiden (genauer 
gesagt zwischen dem vollen und dem bloß biologischen Sachverhalt). Unter dem 
biologischen Gesichtspunkt betrachtet stellt der Tausch einen selbständigen Typus 
des Wirtschaftslebens dar, der gegenüber dem Raub oder Geschenk von der größten 
Bedeutung ist. Aber neben die Nüglichkeit tritt der ideelle Sinn des Tausches: über 
die Welt des Nugßens baut sich auch hier eine Welt rein innerlicher Beziehungen 
von spezifischem Charakter auf. 
7. Der Tausch ist ein besonderer Fall des Vertrages. Was vom 
Tausche gilt, gilt mit sinngemäßer Änderung auch vom Vertrage (und da- 
mit wieder sinngemäß von jedem Rechtsverhältnis überhaupt). Wir wen- 
den uns nunmehr diesem allgemeineren Fall zu und vergegenwärtigen 
uns das Wesen des Vertrages unter dem uns hier beschäftigenden Ge- 
Vierkandt, Gesellschaftslehre. 16
	        
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