Gemeinschaftsnahe und gemeinschaftsferne Verhältnisse. 241
den Tausch zu etwas ganz anderem als einem oder mehreren äußeren
Vorgängen macht. Jeder Tausch hat nämlich zur Grundlage eine spezi-
fische Tauschgesinnung, die ihn über das bloße biologische Geschehen
erhebt. Es besteht bei ihm eine eigenartige Bindung oder Gebundenheit:
der eine Akt hat zur Voraussegung den andern Akt und ist seinerseits
durch ihn gefordert und ebenso umgekehrt. Jeder Partner erwartet vom
andern, daß er seine Gabe übergibt; und jeder fühlt sich seinerseits durch
den andern gebunden, seinen Anteil zu erfüllen. Beide Partıfer sind so
ınit ihrem Willen gleichsam verhakt: mögen sie sich persönlich noch so
fremd sein, so besteht doch hierin ein Band zwischen ihnen. Man darf
dieses Band aber nicht verwechseln mit der äußeren oder physischen Ver-
bundenheit, die sich aus einem Zwang oder Druck ergibt. Schon der Ver-
gleich mit einem solchen würde von der Hauptsache ablenken, wie über-
haupt Bilder aus der biologischen Welt für das Sozialverhalten höchstens
als entfernte Analogien herangezogen werden können, zur wirklichen Er-
läuterung aber ungeeignet sind.
Diese Beziehungen brauchen den Tauschenden selbstverständlich
nicht klar bewußt zu sein; sie sind aber implicite enthalten in jener spe-
zifischen seelischen Gesamtverfassung, die als Tauschhaltung die innere
Seite des Tauschaktes ausmacht. Man sieht, der Tausch besteht nicht aus
zwei getrennten oder selbständigen Akten. Jeder Partner erlebt viel-
mehr Gabe und Gegengabe als eine Einheit. Und ebenso greifen beide
Partner mit ihrem Verhalten so ineinander, daß sie formal eine Einheit
bilden. Dazu stimmt auch der sprachliche Ausdruck: wir tauschen (und
nicht etwa: ich und er tauschen). Das Wort „wir“ bedeutet hier zwar
kein Gemeinschaftsverhältnis, wohl aber eine innere Einheit des Sub-
jektes statt einer bloßen Summe von solchen.
Der Begriff des Tausches läßt sich nicht definieren; und schon Simmel hat mit
Recht betont, daß der Tausch ein Vorgang von spezifischer, d. h. nicht weiter auf-
lösbarer Art ist. Der Tausch ist ebenso verschieden vom Raub wie vom Geschenk
und ebenso auch von der solidarischen Hilfsbereitschaft ($ 32). — Im übrigen muß
man zwischen dem inneren und dem biologischen Sachverhalt unterscheiden (genauer
gesagt zwischen dem vollen und dem bloß biologischen Sachverhalt). Unter dem
biologischen Gesichtspunkt betrachtet stellt der Tausch einen selbständigen Typus
des Wirtschaftslebens dar, der gegenüber dem Raub oder Geschenk von der größten
Bedeutung ist. Aber neben die Nüglichkeit tritt der ideelle Sinn des Tausches: über
die Welt des Nugßens baut sich auch hier eine Welt rein innerlicher Beziehungen
von spezifischem Charakter auf.
7. Der Tausch ist ein besonderer Fall des Vertrages. Was vom
Tausche gilt, gilt mit sinngemäßer Änderung auch vom Vertrage (und da-
mit wieder sinngemäß von jedem Rechtsverhältnis überhaupt). Wir wen-
den uns nunmehr diesem allgemeineren Fall zu und vergegenwärtigen
uns das Wesen des Vertrages unter dem uns hier beschäftigenden Ge-
Vierkandt, Gesellschaftslehre. 16