Full text: Gesellschaftslehre

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aus würde hier statt dessen das allgemeinere Problem der Stileinheit der 
Kultur anzusegen sein. 
Kantorowicz unterscheidet zwischen der Soziologie als selb- 
ständiger Wissenschaft und der Soziologie als Hilfswissenschaft (in dem 
Sammelwerk: Hauptprobleme der Soziologie, Erinnerungsgabe für Max 
Weber, I. 75 flg.). Die Soziologie in der ersteren Eigenschaft ist eine 
selbständige systematische Wissenschaft, und zwar die Wissenschaft von 
den Gesellschaften. Die Gesellschaft ist dabei durch seelische Wechsel- 
wirkung gekennzeichnet (S. 78). Die legtere soll sich jedoch nur durch 
Handlungen vollziehen: Gesellschaften sind Beziehungen von Menschen, 
die ihr Handeln wechselseitig aufeinander einstellen, -die also in see- 
lischer Wechselwirkung stehen (S. 78). Wegen der grundsäglichen Wich- 
tigkeit sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß hier der Begriff Wechsel- 
beziehung viel zu eng gefaßt ist. Es ist eine positivistisch-rationalistische 
Verengung, zu meinen, nur durch Handlungen vollzögen sich solche Wech- 
selwirkungen. Tatsächlich kommen hier Dauerzustände in Frage von der 
Art der Gesinnungen (z. B. Gemeinschafts- oder Kampfgesinnung). Und 
diese Gesinnungen tun sich einerseits auch im ruhenden, also nicht aktua- 
lisierten Zustande durch die Ausdruckstätigkeit und Ausdruckshaltung 
kund; andererseits gehen sie als Färbung in den Gesamtzustand des Be- 
wußtseins mit ein. Die Bedeutung, welche die solcher Gestalt dauernd 
ausgeübte Ausdruckstätigkeit und -haltung für den Bestand und das 
Gleichgewicht der Gesellschaft besigt, werden wir später ausführlich er- 
örtern ($ 13). Ebenso werden wir später die Gemeinschaftsgesinnung 
als dauernden Zustand von ihrer Aktualisierung durch gelegentliche 
Handlungen unterscheiden ($ 18,3). 
Die Soziologie zerfällt nach K. in einen allgemeinen und einen be- 
sonderen Teil. Der allgemeine umfaßt die Formalsoziologie, bei deren 
Aufgabebestimmung man sich nicht zu ängstlich an Simmel anschließen 
darf. Sie hat „als Lehre von den Kategorien des gesellschafilichen 
Lebens überhaupt eine große auch praktische Bedeutung“ (S. 88), näm- 
lich für alle Wissenschaften vom gesellschaftlichen Leben und alle Er- 
örterungen über die Probleme des legteren. Den besonderen Teil glie- 
dert unser Autor in die folgenden drei Unterteile. 1. Zu den verschie- 
denen Gesellschaften gehört auch diejenige, die Träger der Kultur ist, 
die „bürgerliche Gesellschaft“. Darum hat die Soziologie die Aufgabe, 
die Geseße dieser Gesellschaft als der Verwirklichung der Kultur zu be- 
greifen. Es sind das sowohl die StrukturgeseBe des Nebeneinander wie 
die Entwicklungsgeseße des Nacheinander (S. 85). Gemeint ist eine theo- 
retische Wissenschaft von der Kultur, die die Grundlage abgibt für die 
Kulturgeschichte und die Kulturpolitik (S. 77), wobei Kultur als Inbegriff 
und Einheit der einzelnen Kulturgüter gemeint ist. Hier ist offenbar
	        
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