Full text: Gesellschaftslehre

244 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“). 
Unterordnung unter das Sinngeseg, und der Wille, der darin enthaltenen 
Ordnung zu gehorchen (und damit eine Anerkennung gewisser Werte, 
sowohl Eigen- wie Wirkungswerte). Verwirklicht werden kann der jewei- 
lige Sinn nur durch Ineinandergreifen der beteiligten Personen, sodaß 
sie miteinander gleichsam verhakt sind. Es handelt sich dabei um mehr 
als eine bloße Übereinstimmung der Haltung und das Bewußtsein einer 
solchen. Vielmehr sind sie durch die Situation aufeinander angewiesen 
und hegen die Gesinnung: der Forderung der Situation wollen wir ge- 
horchen. Darin enthalten ist ein gegenseitiges Vertrauen und Erfüllen- 
wollen: wir vertrauen auf die andern, und wir wollen deren Vertrauen 
nicht täuschen. Vier Tatbestände lassen sich genauer betrachtet auch hier 
unterscheiden: ein Zustand der Gebundenheit, ein Anspruch 
and ein Vertrauen dem Partner gegenüber und eine Achtung 
vor dessen Ansprüchen. Zunächst ist jeder Beteiligte durch die ganze 
Situation in seinem Verhalten gebunden, und zwar nicht nur in sachlicher 
Hinsicht durch die in ihr enthaltene Ordnung, sondern er ist auch gebun- 
Jen (und darin kennzeichnet sich das Verhältnis als ein Sozialverhältnis) 
zegenüber den übrigen Beteiligten. Ferner verlangt er von den übrigen 
die gleiche Gesinnung: er erhebt den Anspruch ihnen gegenüber und hat 
das Vertrauen, daß sie die gleiche Unterordnung gegenüber der Situ- 
ation hegen. Denn davon hängt das Gelingen ab; das einfachste Gespräch 
z. B. würde scheitern, falls der eine oder andere die SinngeseBe der 
Sprache mißachten wollte. Endlich ist sich jeder bewußt, daß diese For- 
derung und Erwartung sich auch gegen ihn richten kann, und bereit, sie 
zu respektieren: er achtet damit die Ansprüche der andern. — Zusam- 
nengefaßt: wo Menschen in solcher Weise zusammenspielen in der Unter- 
ardnung unter einen Sinn, da können wir von einem geistig-sozialen 
Kosmos sprechen. Ein solcher enthält seine Sinn- und Ordnungs- 
zesebBe in sich, in deren Anerkennung alle Beteiligten einig sind. |! 
9,- Wenn wir bei dem Typus der Kooperation eine innere Verbin- 
Jung der beteiligten Personen festgestellt haben, so gilt dieser Say frei- 
lich nur für den Fall, daß das Verhältnis auchinadägquater Weise 
erlebt wird. Die gemeinsame Aufführung eines Stückes erzeugt eine 
Sinnverbundenheit nur dann, wenn alle Beteiligten, wie wir dies bisher 
stillschweigend vorausgeseßt haben, auch wirklich den Willen zur Ver- 
wirklichung des ganzen Stückes in sich haben. Notwendig ist dieser Zu- 
stand natürlich nicht. Es kann vielmehr der einzelne Teilnehmer auch 
mit völliger Gleichgültigkeit gegen das Ganze auf seine Rolle in seinem 
Wollen beschränkt sein und diese durchführen, sei es rein des äußeren 
Vorteils willen, sei es, weil er aus inneren Gründen dem Willen des Ver- 
anstalters folgt. ! Allerdings bedeutet eine solche Beschränkung gegen-
	        
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