Full text: Gesellschaftslehre

254 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“). 
Sozialformen, die jedoch wegen ihrer großen historischen Wichtigkeit 
eine eingehende Behandlung verdienen; und wegen dieser Wichtigkeit 
können wir sie ebenso wie das Gemeinschaftsverhältnis als Grundformen 
des Soziallebens bezeichnen. Ebensowenig sind die von uns zu betrach- 
tenden Verhältnisse in ihren tatsächlichen Ausprägungen nur außerhalb 
der Gemeinschaftsform vorhanden; vielmehr werden wir im folgenden 
ansere drei Verhältnisse durch die ganze Breite der Sozialverhältnisse 
von der Gemeinschaft an bis zu durchaus gemeinschaftsfernen Verhält- 
nissen verfolgen. Nur wo sie in idealtypischer Reinheit auftreten, schlies- 
sen sie ihrem Wesen nach die Gemeinschaft aus. 
4. Verfolgen wir jeßt in einem summarischen Überblick die hist o- 
rische Verbreitung unserer Grundformen. In den niedrigen Kul- 
turen ist der Gemeinschaftscharakter des Soziallebens so stark entwickelt, 
daß er alle anderen Verhältnisse überschattet und an einer stärkeren 
Entfaltung verhindert. Es kommen hier an sich sowohl Anerkennungs- 
wie Macht- und Kampfverhältnisse vor; aber sie sind durchweg mehr oder 
weniger eingebettet in das Gemeinschaftsverhältnis und stehen an Be- 
deutung diesem durchaus nach. Es ist dann ein wichtiger Wendepunkt 
in der Entwicklung der Menschheit, wenn das Machtverhältnis 
zu einer dem Gemeinschaftsverhältnis mindestens ebenbürtigen Bedeu- 
tung gelangt. Äußerlich zeigt sich dieser Wandel an dem Auftreten des 
Staates (im engeren Sinne), der überwiegend aus Gewalt und Eroberung 
hervorgeht. An die Stelle der bisherigen Machtgleichheit der, einzelnen 
Personen und Teilgruppen tritt jegt eine wesentliche Machtungleichheit, 
anstelle der bisherigen genossenschaftlichen treten jegßt herrschaftliche 
Verhältnisse im politischen Zusammenleben auf. Die Kluft zwischen der 
Oberschicht und der Unterschicht als den beiden Teilgruppen des sozia- 
len Ganzen ist hier so groß, daß das Gemeinschaftsverhältnis zwischen 
ihnen durch das Machtverhältnis zurückgedrängt oder völlig auf- 
gehoben wird. Diese Art der Gliederung behauptet sich dann in allen 
höheren Kulturen in stärkerer oder schwächerer Ausprägung bis auf den 
neutigen Tag. — Neben dem Gemeinschafts- und dem Machtverhältnis 
[ristet das Anerkennungsverhältnis durchweg eine etwas 
gedrückte Existenz. Zwar besteht von Anfang an und auf allen Stufen 
ein solches in Gestalt von Sitte und Herkommen. Diese bestimmen und 
begrenzen wohl auch die sozialen Beziehungen, jedoch in einer mehr 
elastischen Weise, die der Persönlichkeit und der Macht ziemlichen Spiel- 
raum läßt. Nach einer strengen Regelung dagegen besigt das Gemein- 
schaftsleben wenig Bedarf, und das Machtverhältnis läßt eine solche nach 
seinem Wesen in der Richtung von unten nach oben nicht aufkommen. 
Es gibt nur einen Kulturkreis, der von dieser Regel eine Ausnahme
	        
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