Full text: Gesellschaftslehre

258 Die Abstufüng der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“). 
DEN 
in den Hintergrund gedrängt oder verdrängt sein. Ebenso kann bei den Benachteilig- 
ten ein Einschlag von innerer Auflehnung hinzutreten und einen Übergang zum 
Kampfverhältnis schaffen. 
Stellen wir noch einmal die Gemeinschaft den übrigen Verhältnissen 
als einem geschlossenen Typus gegenüber, so können wir endlich einen 
zinschneidenden Unterschied hinsichtlich der Art des Verstehens 
zwischen beiden feststellen. Über die Art, wie das Verstehen zustande- 
kommt, gibt es bekanntlich zwei Theorien. Nach der einen beruht es 
auf einem Schluß: gegeben sind uns nur die Ausdrucksvorgänge als 
physische Phänomene und nach Analogie unseres eigenen Verhaltens 
liegen wir ihnen eine bestimmte symbolische Bedeutung bei. Nach der 
anderen Anschauung ist uns das innere Leben unserer Mitmenschen in 
den Wahrnehmungen selber unmittelbar mitgegeben, indem der physische 
Vorgang und seine seelische Bedeutung ursprünglich als eine Einheit er- 
iebt werden. Wir haben uns früher zu der legteren Anschauung bekannt 
($ 14,,). In dem dortigen Zusammenhang war aber nur vom Gemein- 
schaftsverhältnis die Rede. Tatsächlich gilt die zweite Theorie nur für 
Gemeinschafts- und gemeinschaftsnahe Verhältnisse, die erste dagegen 
für die Gesellschaftsverhältnisse. Beim ersteren Typus ist uns der Mit- 
mensch unmittelbar als ein Ganzes gegeben, beim legßteren dagegen ist 
uns zunächst nur ein körperliches Gebilde gegeben, dem wir nach Ana- 
logieschlüssen einen bestimmten seelischen. Inhalt beilegen. In dem 
sinen Falle erfassen wir den Menschen von innen, in dem andern von 
außen!). Beide Theorien haben also jede für ein Bereich recht. In 
einem gewissen Sinne muß man freilich der zweiten Theorie die größere 
Wahrheit zuschreiben, weil das Gemeinschaftsverhältnis, für das sie gilt, 
unmittelbar aus dem Wesen der Menschheit sich ergibt und den Charak- 
tier der Ursprünglichkeit vor den gemeinschaftsfernen Verhältnissen 
voraus hat. — Auch das Verhältnis der Verständigung zu dem gesamten 
Kontakt ist bei beiden Typen verschieden. Der Sachverhalt bei dem 
Typus der Gesellschaft entspricht der rationalistischen Vorstellung: durch 
einzelne Akte der Verständigung, die nach einem generellen Schema voll- 
zogen werden, treten die Menschen miteinander in Berührung. Ihr 
zegenseitiges Verstehen kommt überhaupt nicht hinaus über eine Reihe 
solcher einzelnen Akte, bei denen jedesmal der Mensch nur von außen 
erfaßt, nicht in seiner Gesamtverfassung voll verstanden wird. Um- 
gekehrt bei dem Typus der Gemeinschaft. Hier kommt der Kontakt 
nicht durch die Sprachakte erst zustande, sondern diese entwickeln sich 
aus jenem. Das Kind insbesondere lebt von Anfang an in einem Zu- 
1) Vgl. Max Scheler, Gesammelte Schriften u. Aufsäge II, 309. — Derselbe, Der 
Formalismus in der Ethik in den Jahrb. f. Phän. II, 406.
	        
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