Full text : Gesellschaftslehre

258 Die Abstufüng der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).

DEN

in den Hintergrund gedrängt oder verdrängt sein. Ebenso kann bei den Benachteiligten
 ein Einschlag von innerer Auflehnung hinzutreten und einen Übergang zum
Kampfverhältnis schaffen.

Stellen wir noch einmal die Gemeinschaft den übrigen Verhältnissen
als einem geschlossenen Typus gegenüber, so können wir endlich einen
zinschneidenden Unterschied hinsichtlich der Art des Verstehens
zwischen beiden feststellen. Über die Art, wie das Verstehen zustandekommt,
 gibt es bekanntlich zwei Theorien. Nach der einen beruht es
auf einem Schluß: gegeben sind uns nur die Ausdrucksvorgänge als
physische Phänomene und nach Analogie unseres eigenen Verhaltens
liegen wir ihnen eine bestimmte symbolische Bedeutung bei. Nach der
anderen Anschauung ist uns das innere Leben unserer Mitmenschen in
den Wahrnehmungen selber unmittelbar mitgegeben, indem der physische
Vorgang und seine seelische Bedeutung ursprünglich als eine Einheit eriebt
 werden. Wir haben uns früher zu der legteren Anschauung bekannt
($ 14,,). In dem dortigen Zusammenhang war aber nur vom Gemeinschaftsverhältnis
 die Rede. Tatsächlich gilt die zweite Theorie nur für
Gemeinschafts- und gemeinschaftsnahe Verhältnisse, die erste dagegen
für die Gesellschaftsverhältnisse. Beim ersteren Typus ist uns der Mitmensch
 unmittelbar als ein Ganzes gegeben, beim legßteren dagegen ist
uns zunächst nur ein körperliches Gebilde gegeben, dem wir nach Analogieschlüssen
 einen bestimmten seelischen. Inhalt beilegen. In dem
sinen Falle erfassen wir den Menschen von innen, in dem andern von
außen!). Beide Theorien haben also jede für ein Bereich recht. In
einem gewissen Sinne muß man freilich der zweiten Theorie die größere
Wahrheit zuschreiben, weil das Gemeinschaftsverhältnis, für das sie gilt,
unmittelbar aus dem Wesen der Menschheit sich ergibt und den Charaktier
 der Ursprünglichkeit vor den gemeinschaftsfernen Verhältnissen
voraus hat. — Auch das Verhältnis der Verständigung zu dem gesamten
Kontakt ist bei beiden Typen verschieden. Der Sachverhalt bei dem
Typus der Gesellschaft entspricht der rationalistischen Vorstellung: durch
einzelne Akte der Verständigung, die nach einem generellen Schema vollzogen
 werden, treten die Menschen miteinander in Berührung. Ihr
zegenseitiges Verstehen kommt überhaupt nicht hinaus über eine Reihe
solcher einzelnen Akte, bei denen jedesmal der Mensch nur von außen
erfaßt, nicht in seiner Gesamtverfassung voll verstanden wird. Umgekehrt
 bei dem Typus der Gemeinschaft. Hier kommt der Kontakt
nicht durch die Sprachakte erst zustande, sondern diese entwickeln sich
aus jenem. Das Kind insbesondere lebt von Anfang an in einem Zu-1)

 Vgl. Max Scheler, Gesammelte Schriften u. Aufsäge II, 309. — Derselbe, Der
Formalismus in der Ethik in den Jahrb. f. Phän. II, 406.
            
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