Full text: Gesellschaftslehre

260 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“). 
und Heroismus, diejenigen des Machtverhältnisses. auf der einen Seite 
Sicherheit und Betimmtheit im Auftreten, Geistesgegenwart, Energie und 
Führertalent, auf der anderen Seite Treue und Fügungswille. — Ebenso 
ist jedes Verhältnis mit spezifischen Pflichten behaftet. Diejenigen 
des Gemeinschaftsverhältnisses lauten: sich ein- und unterordnen, zu- 
sammenhalten und sich gegenseitig fördern. Das Anerkennungsverhält- 
nis fordert vor allem Vertragstreue, d. h. Gehorsam gegen den Sinn des 
Vertrages. Das Kampfverhältinis verlangt einerseits unter gewissen Be- 
dingungen, den Kampf nicht zu meiden, sondern eher zu suchen, ander- 
seits sich bei seiner Ausübung zu mäßigen, weil jedes Kampfverhältnis, 
wie wir sehen werden, unter der Herrschaft bestimmter einschränkender 
Regeln steht, die innegehalten werden müssen. Das Herrschaftsverhält- 
nis verpflichtet einerseits zur Festigkeit und Bestimmtheit im Auftreten, 
zum Ergreifen der Initiative, zum Festhalten, Sichern und Erweitern der 
Macht sowie zur Wahrung des Ansehens, anderseits zum Gehorsam. 
Jedes dieser Grundverhältnisse wirkt in besonderer Weise auf die ganze Persön- 
ıichkeit ein und hat daher auch eine Tendenz die Lebensauffassung und Weltanschau- 
ang zu bestimmen. Tatsächlich wirken nun die vier Grundverhältnisse in jedem 
Einzelnen oder jeder Gruppe nicht alle mit gleicher Stärke, vielmehr überwiegt durch- 
weg das eine oder andere. So steht z. B. von den politischen Parteien die Sozialdemo- 
kratie in besonders engen Beziehungen zum Gemeinschaftsverhältnis, der Liberalis- 
mus, soweit er geistig fundiert ist, zum Anerkennungsverhältnis, der wirtschaftlich Be- 
zründete Liberalismus gleichzeitig auch zum Kampfverhältnis, die konservative Partei 
andlich zum Machtverhältnis. Entsprechendes gilt auch von den Klassen und Schich- 
ten des Volkes, auf die sich jede dieser Parteien vorzüglich stügßt. Und dasselbe gilt 
auch von den einzelnen Menschen: man kann bei ihnen geradezu eine Reihe von 
Typen unterscheiden je nach dem Dominieren des einen oder anderen Grundver- 
hältnisses. So gibt es den Gemeinschaftsmenschen, wie ihn uns Spranger in seinen 
Lebensformen geschildert hat, der ganz in den Interessen der persönlichen Gruppen- 
zemeinschaft oder des unpersönlichen Ganzen aufgeht. Daneben steht der Rechts- 
mensch als ein ebenso charakteristischer Typus mit seiner kühlen Zurückhaltung, ohne 
Wärme und Liebe, aber auch mit seiner Achtung vor den Ansprüchen seiner Mit- 
menschen, seiner Redlichkeit und Zuverlässigkeit. Einen dritten Typus bildet der Macht- 
mensch (auch Herrenmensch genannt). Sein Grundcharakter ist eine ausgesprochene 
Überlegenheit, die er zur Schau trägt und zur Geltung bringt. Er greift bestimmend 
ein oft mit harter Rücksichtslosigkeit, aber bei reinem Typus so, daß er dabei im 
Dienst einer großen Aufgabe steht. Endlich tritt uns in dem Kampfmenschen eine 
Form entgegen, der der Kampf in der einen oder anderen Form zum Selbstzweck ge- 
worden ist und die ohne seine Reize auf die Dauer nicht leben kann. Die Art, wie er 
den Kampf führt, hat bei aller Leidenschaft etwas vom Spielcharakter an sich. Wir 
finden diesen Typus sowohl. unter den kriegerischen und politischen wie unter den 
geistigen Menschen; auch diejenigen Naturen gehören hierhin, die die Durchführung 
eines großen Unternehmens wesentlich wegen der damit verbundenen Widerstände 
reizt. 
Man wird demgemäß auch von einem Zusammenhang zwischen Lebens- 
anschauungen und Grundverhältnissen sprechen können, indem von den legöteren 
das jeweilen dominierende die Lebensauffassung bestimmt. So hat die Ethik der Berg-
	        
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