Full text: Gesellschaftslehre

272 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“). 
und erhalten werden kann. Beim Machtverhältnis besteht die Sinn- 
verbundenheit in der Anerkennung der gegebenen Gesellschaftsordnung 
und dem Zusammenwirken zu ihrer Erhaltung und Anwendung: die Ge- 
sellschaftsordnung, die die gegebene Machtverteilung zum Ausdruck 
bringt, wird von beiden Seiten als berechtigt anerkannt entsprechend der 
Tatsache, daß das Verhältnis dem Wesen nach auf der inneren Macht 
begründet ist. Anders beim Kampfverhältnis. Hier besteht eine Sinn- 
verbundenheit nur insoweit, als es sich um geistige Kämpfe handelt. 
Diese segen in der Tat einen gemeinsamen Boden, d. h. eine gemein- 
same Anerkennung gewisser Tatsachen und gewisser Denkgeseße voraus, 
indem sie ohne solche Übereinstimmungen ihren Sinn verlieren würden. 
Andererseits besigen diejenigen Kämpfe, die sich auf dem wirtschaft- 
lichen, gesellschaftlichen und politischen Gebiet abspielen, wie wir sehen 
werden ($ 25), die Eigenschaft, in gewisse Grenzen eingeengt zu sein. 
Und zwar erfolgt diese Mäßigung nicht impulsiv aus persönlicher Nei- 
zung, da deren Walten bei rein sachlichen Verhältnissen ausgeschlossen 
ist, sondern sie hat den Charakter einer Regelung durch Sitte und Recht. 
Für leibliche Kämpfe, mag es eine Rauferei oder ein Duell sein, gilt 
Entsprechendes. In allen Fällen besteht beim Kampfverhältnis also 
eine gemeinsame Anerkennung gewisser Regeln; und damit ist wiederum 
die Sinnverbundenheit sichergestellt. 
Literatur: Grundlegend Ferdinand Tönnies, Gemeinschaft und Gesell- 
schaft. Abhandlung des Kommunismus und des Sozialismus als empirische Kultur- 
[ormen (Leipzig 1887, 5. u. 6. Aufl. 1926). — Für das Bereich der modernen Kultur 
ferner, jedoch ohne tiefere Analyse: David Koigen, Ideen zur Philosophie der 
Kultur (München und Leipzig 1910). Er unterscheidet drei Formen als theokratisches 
Gemeinschaftsprinzip, demokratisches Geltungsprinzip und aristokratisches Herr- 
schaftsprinzip.) — Franz Staudinger, Wirtschaftliche Grundlagen der Moral, 
Darmstadt 1907 (unterscheidet Gemeinschaft, „Gesellschaft“ im Sinne von Tönnies 
und Gewalt). — Derselbe, Kulturgrundlagen der Politik (2 Bde., Jena 1914). Hier 
sind (I, 144) vier Grundverhältnisse ähnlich wie im Text aber ohne Trennung vom 
Sachverhältnis unterschieden. — Über Liebes-, Rechts- und Kampfmoral Andeutungen 
bei Wilhelm Metzger, Gesellschaft, Kultur und Staat in der Ethik des Deut- 
schen Idealismus. Heidelberg 1917, S. 17 fig. (folgt Staudingers älterer Einteilung). — 
Üher den Wert des Krieges s. o. S. 266. 
22. Das Anerkennungsverhältnis. 
Inhalt: das Anerkennungsverhältnis tritt zwar durchweg auch in der Ge- 
meinschaft auf, zeigt sich in reiner Form jedoch außerhalb ihrer. Bei den außer- 
europäischen Kulturen ist es durchweg in das Gemeinschaftsverhältnis eingebettet; 
daneben repräsentiert der stumme Handel freilich eine Form von klassischer Reinheit. 
{n reiner Form durchdringt es das wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische 
Leben im modernen Europa. Den Charakter eines Sozialverhältnisses hat es natür-
	        
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