Full text: Gesellschaftslehre

274 Die Abstufaung der Gesellschaft (Gemeinschaft tind „Gesellschaft“). 
abgewogen.“ An einer anderen Stelle gibt derselbe Verfasser eine Er- 
läuterung in Gestalt folgender Mitteilung: ein Dienst (z. B. eine ge- 
leistete Arbeit) hat alsbald eine Gegenleistung z. B. in Gestalt einer Be- 
wirtung zur Folge. Diese darf man jedoch nicht als die eigentliche Ent- 
lohnung auffassen. Die wahre Gegenleistung besteht vielmehr darin, 
daß man gegebenenfalls zu dem gleichen Dienst unter den gleichen Be- 
dingungen bereit ist!). Wir haben hier also eine eigentümliche Syn- 
these des Anerkennungsverhältnisses mit dem Gemeinschaftsverhältnis 
(oder wenigstens einem gemeinschaftsnahen Verhältnis), die man etwa 
als Tauschgemeinschaft bezeichnen kann. 
Merkwürdigerweise begegnet uns auf derselben Stufe der Menschheit 
auch der gerade entgegengeserte Typus, nämlich das Tauschverhältnis in 
klassischer Reinheit. Der stumme Handel repräsentiert diesen 
Typus. Er ist bekanntlich (und zwar vielfach als Dauerform) in einer 
großen Anzahl von Fällen beobachtet und darf daher als allgemein ver- 
breitet gelten”). Die Partner gehören bei ihm verschiedenen Völkern an, 
die sich völlig fremd gegenüberstehen und durch eine tiefe Kluft der 
Furcht und des Mißtrauens von einander getrennt vor jeder persön- 
lichen Berührung zurückschrecken. Beide Parteien bekommen einander 
gar nicht zu Gesicht oder bleiben sich wenigstens räumlich so fern, daß 
sie zu keinem Gespräch miteinander kommen; vielmehr verhandeln sie 
schweigend durch Niederlegen der Waren und gegenseitiges Angebot und 
Gegenangebot, bis der eine Teil auf den Handel eingeht. Wüßten wir 
aur aus Herodot und ähnlichen Quellen vom stummen Handel, so wür- 
den wir geneigt sein, eine Art Mythus in diesen Berichten zu erblicken 
und würden an ihm die Kraft des vollendeten Mythus bewundern, das 
Wesenhafte des Lebens zur Anschauung zu bringen. Zwei Menschen- 
gruppen, die sich vielleicht nie von Angesicht zu Angesicht zu sehen be- 
kommen, vollziehen hier einen Austausch nach strenger Regelung, der 
jede Übervorteilung oder gar Gewalt ausschließt. Es ist, als ob die Natur 
selbst uns hier das ideale Schema des Vertragsverhältnisses in seiner 
ganzen begrifflichen Reinheit vor Augen stellen will. Die weite Verbrei- 
tung dieser Einrichtung legt ein beredtes Zeugnis davon ab, wie tief die 
Anlage zum Rechtsverhältnis in der menschlichen Natur verwurzelt ist. 
Ihre teleologische Bedeutung liegt übrigens auf der Hand: die Gewalt 
würde hier entweder überhaupt nicht oder wenigstens nicht dauernd zum 
Ziele führen. Anderseits gewährt der Güteraustausch beiden Parteien 
einen Vorteil. Die Tatsache dieser Situation genügt trog aller Fremdheit, 
1) Thurnwald, Forschungen auf den Salomo-Inseln und dem Bismarck-Archipel 
[11/43. . 
2) Über seine Verbreitung vgl. Grierson, The silent trade. Edinburgh 1903.
	        
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