274 Die Abstufaung der Gesellschaft (Gemeinschaft tind „Gesellschaft“).
abgewogen.“ An einer anderen Stelle gibt derselbe Verfasser eine Er-
läuterung in Gestalt folgender Mitteilung: ein Dienst (z. B. eine ge-
leistete Arbeit) hat alsbald eine Gegenleistung z. B. in Gestalt einer Be-
wirtung zur Folge. Diese darf man jedoch nicht als die eigentliche Ent-
lohnung auffassen. Die wahre Gegenleistung besteht vielmehr darin,
daß man gegebenenfalls zu dem gleichen Dienst unter den gleichen Be-
dingungen bereit ist!). Wir haben hier also eine eigentümliche Syn-
these des Anerkennungsverhältnisses mit dem Gemeinschaftsverhältnis
(oder wenigstens einem gemeinschaftsnahen Verhältnis), die man etwa
als Tauschgemeinschaft bezeichnen kann.
Merkwürdigerweise begegnet uns auf derselben Stufe der Menschheit
auch der gerade entgegengeserte Typus, nämlich das Tauschverhältnis in
klassischer Reinheit. Der stumme Handel repräsentiert diesen
Typus. Er ist bekanntlich (und zwar vielfach als Dauerform) in einer
großen Anzahl von Fällen beobachtet und darf daher als allgemein ver-
breitet gelten”). Die Partner gehören bei ihm verschiedenen Völkern an,
die sich völlig fremd gegenüberstehen und durch eine tiefe Kluft der
Furcht und des Mißtrauens von einander getrennt vor jeder persön-
lichen Berührung zurückschrecken. Beide Parteien bekommen einander
gar nicht zu Gesicht oder bleiben sich wenigstens räumlich so fern, daß
sie zu keinem Gespräch miteinander kommen; vielmehr verhandeln sie
schweigend durch Niederlegen der Waren und gegenseitiges Angebot und
Gegenangebot, bis der eine Teil auf den Handel eingeht. Wüßten wir
aur aus Herodot und ähnlichen Quellen vom stummen Handel, so wür-
den wir geneigt sein, eine Art Mythus in diesen Berichten zu erblicken
und würden an ihm die Kraft des vollendeten Mythus bewundern, das
Wesenhafte des Lebens zur Anschauung zu bringen. Zwei Menschen-
gruppen, die sich vielleicht nie von Angesicht zu Angesicht zu sehen be-
kommen, vollziehen hier einen Austausch nach strenger Regelung, der
jede Übervorteilung oder gar Gewalt ausschließt. Es ist, als ob die Natur
selbst uns hier das ideale Schema des Vertragsverhältnisses in seiner
ganzen begrifflichen Reinheit vor Augen stellen will. Die weite Verbrei-
tung dieser Einrichtung legt ein beredtes Zeugnis davon ab, wie tief die
Anlage zum Rechtsverhältnis in der menschlichen Natur verwurzelt ist.
Ihre teleologische Bedeutung liegt übrigens auf der Hand: die Gewalt
würde hier entweder überhaupt nicht oder wenigstens nicht dauernd zum
Ziele führen. Anderseits gewährt der Güteraustausch beiden Parteien
einen Vorteil. Die Tatsache dieser Situation genügt trog aller Fremdheit,
1) Thurnwald, Forschungen auf den Salomo-Inseln und dem Bismarck-Archipel
[11/43. .
2) Über seine Verbreitung vgl. Grierson, The silent trade. Edinburgh 1903.