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Die von der Oberschicht ausgeübte Macht betätigt sich in zwei
verschiedenen Formen, in einer aktuellen und einer disposi-
tionellen Form, dem „Herrschaftsverhältnis‘ und dem „Klassenverhältnis“.
Als aktueller Machtwille betätigt sie sich in allen einzelnen
Akten, in denen die Herrschaft ausgeübt wird, sowohl auf dem militä-
rischen und administrativen Gebiet wie im Zusammenleben im engeren
Kreise, z. B. auf dem Fronhof. Träger dieser Form des Machtwillens
sind die einzelnen Personen, im öffentlichen Leben als Vertreter des
Ganzen, im persönlichen Leben aus sich heraus. In der Dauerform
wirkt der Machtwille als Träger der bestehenden Gesellschaftsordnung;
und zwar in der Form des Gruppenwillens. Dieser dispositionelle Macht-
wille steht hinter den Institutionen mit ihrem Klassencharakter, der der
einen Teilgruppe vorwiegend Rechte, der andern vorwiegend Lasten zu-
weist und das ganze Leben in viel höherem Maße durchdringt, als die
populäre Meinung annimmt. Die einschneidende Ungleichheit, die die
herrschaftliche Gesellschaftsordnung in sich enthält, ist Ausdruck und
Folge der Machtungleichheit und damit legthin der geglaubten Wert-
ungleichheit: Die einen verdienen nach ihrem Wesen mehr als die an-
dern. In diesem Sinne gilt auch hier noch die Formel, mit der wir das
einfache Führerverhältnis charakterisierten: Führerlohn für Führer-
leistung. Getragen wird dieser Wille nicht von Individuen, sondern von
der Gruppe, und zwar-von der ganzen Gruppe; denn beide Teilgruppen
sind sich in der Überzeugung der Wertungleichheit und im Willen zu
deren Durchsegung einig; nur daß die eine Teilgruppe in einer mehr akti-
ven, die andere in einer mehr passiven Form diesen Willen betätigt.
3. Wir richten unsern Blick noch einmal auf die vorhin erwähnte
Kluft, die zwischen beiden Teilgruppen besteht. Sie beruht, wie
ebenfalls schon erwähnt, auf der Ungleichheit der ganzen Lebensformen
und ist insofern keine notwendige Folge der Ungleichheit der Macht; nur
daß sie durch die legtere vertieft wird, sofern diese das Bewußtsein
eines verschiedenen Wertes mit sich bringt. Die Art, wie die Macht im
Herrschaftsverhältnis sich betätigt und erlebt wird, bekommt durch diese
trennenden Tatsachen eine eigentümliche Färbung, in der sie sich von der
Führermacht einschneidend unterscheidet. Der Führer herrscht durch
seine Persönlichkeit, indem diese ein Vorbild für die Geführten abgibt,
das diese sich innerlich anzueignen suchen und bei der Gleichheit der Ver-
hältnisse auch im hohen Maße aneignen können. Der Führer wirkt daher
belebend und steigernd auf ihre Kräfte und ihre ganze Persönlichkeit.
Die Geführten können daher in hohem Maße ihrem Führer wirklich „fol-
gen“, Dagegen wird dem Wesen des Herrschaftsverhältnisses das Be-
griffspaar: Führen und Folgen nicht gerecht. Das passende Schema lautet
hier: Befehlen und Gehorchen. Das Führen wendet sich an
Vierkandt, Gesellschaftslehre.
Das Machtverhältnis.
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