Full text: Gesellschaftslehre

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Die von der Oberschicht ausgeübte Macht betätigt sich in zwei 
verschiedenen Formen, in einer aktuellen und einer disposi- 
tionellen Form, dem „Herrschaftsverhältnis‘ und dem „Klassenverhältnis“. 
Als aktueller Machtwille betätigt sie sich in allen einzelnen 
Akten, in denen die Herrschaft ausgeübt wird, sowohl auf dem militä- 
rischen und administrativen Gebiet wie im Zusammenleben im engeren 
Kreise, z. B. auf dem Fronhof. Träger dieser Form des Machtwillens 
sind die einzelnen Personen, im öffentlichen Leben als Vertreter des 
Ganzen, im persönlichen Leben aus sich heraus. In der Dauerform 
wirkt der Machtwille als Träger der bestehenden Gesellschaftsordnung; 
und zwar in der Form des Gruppenwillens. Dieser dispositionelle Macht- 
wille steht hinter den Institutionen mit ihrem Klassencharakter, der der 
einen Teilgruppe vorwiegend Rechte, der andern vorwiegend Lasten zu- 
weist und das ganze Leben in viel höherem Maße durchdringt, als die 
populäre Meinung annimmt. Die einschneidende Ungleichheit, die die 
herrschaftliche Gesellschaftsordnung in sich enthält, ist Ausdruck und 
Folge der Machtungleichheit und damit legthin der geglaubten Wert- 
ungleichheit: Die einen verdienen nach ihrem Wesen mehr als die an- 
dern. In diesem Sinne gilt auch hier noch die Formel, mit der wir das 
einfache Führerverhältnis charakterisierten: Führerlohn für Führer- 
leistung. Getragen wird dieser Wille nicht von Individuen, sondern von 
der Gruppe, und zwar-von der ganzen Gruppe; denn beide Teilgruppen 
sind sich in der Überzeugung der Wertungleichheit und im Willen zu 
deren Durchsegung einig; nur daß die eine Teilgruppe in einer mehr akti- 
ven, die andere in einer mehr passiven Form diesen Willen betätigt. 
3. Wir richten unsern Blick noch einmal auf die vorhin erwähnte 
Kluft, die zwischen beiden Teilgruppen besteht. Sie beruht, wie 
ebenfalls schon erwähnt, auf der Ungleichheit der ganzen Lebensformen 
und ist insofern keine notwendige Folge der Ungleichheit der Macht; nur 
daß sie durch die legtere vertieft wird, sofern diese das Bewußtsein 
eines verschiedenen Wertes mit sich bringt. Die Art, wie die Macht im 
Herrschaftsverhältnis sich betätigt und erlebt wird, bekommt durch diese 
trennenden Tatsachen eine eigentümliche Färbung, in der sie sich von der 
Führermacht einschneidend unterscheidet. Der Führer herrscht durch 
seine Persönlichkeit, indem diese ein Vorbild für die Geführten abgibt, 
das diese sich innerlich anzueignen suchen und bei der Gleichheit der Ver- 
hältnisse auch im hohen Maße aneignen können. Der Führer wirkt daher 
belebend und steigernd auf ihre Kräfte und ihre ganze Persönlichkeit. 
Die Geführten können daher in hohem Maße ihrem Führer wirklich „fol- 
gen“, Dagegen wird dem Wesen des Herrschaftsverhältnisses das Be- 
griffspaar: Führen und Folgen nicht gerecht. Das passende Schema lautet 
hier: Befehlen und Gehorchen. Das Führen wendet sich an 
Vierkandt, Gesellschaftslehre. 
Das Machtverhältnis. 
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