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III. HAUPTTEIL.
gespielt hatten — beigefügt. Durch Unterschrift sollten
alle Flüchtlinge diese Männer zu Vertretern ihrer Sache
ernennen und in die deutsche verfassunggebende Nationalversammlung
entsenden, um gegen das völkerrechtswidrige
Vorgehen Frankreichs vor aller Welt zu protestieren. Mehr
als 4500 Flüchtlinge — es kamen selbstverständlich nur
die wahlberechtigten Vertriebenen in Frage — erteilten
ihre Zustimmung durch Unterschrift. Die elsaß-lothringische
Abordnung wurde jedoch in Weimar in der Nationalversammlung
nicht vorgelassen. Es muß zugegeben werden,
daß diese elsaß-lothringischen Abgeordneten nicht auf dem
gesetzlich vorgeschriebenen Weg der Wahl, wie die Abgeordneten
der übrigen deutschen Bundesstaaten, mit ihren
Mandaten betraut worden waren. Die ßeichsregierung und
die Parteien glaubten ihre juristischen Bedenken nicht
überwinden zu können und befürchteten durch Vorlassung
einer solchen außergesetzlich zustande gekommenen Vertretung
eines bestimmten Volksteiles einen Präzedenzfall
zu schaffen, der in der Zukunft unangenehme Folgen haben
könnte. Es hat jedoch leider den Anschein, daß man Frankreich
gegenüber eine solche offene Kampfstellung nicht
wagte.
Der Protest, den die elsaß-lothringische Abordnung
an den Präsidenten der Nationalversammlung gegen das
Vorgehen Frankreichs einsandte, konnte nicht den Eindruck
auf die neutrale und uns feindliche Welt m;achen,
den man von einer Kundgebung erwarten durfte, wie sie
das Auftreten der Abgeordneten eines Teiles des elsaßlothringischen
Volkes in der deutschen Nationalversammlung
bedeutet hätte.
Die Entsendung dieser Vertreter nach Weimar sollte
jedoch für die Flüchtlinge nicht ohne jeden Erfolg bleiben.
Durch Besprechungen mit Abgeordneten aller Parteien
konnten die reichsländischen Abgeordneten die Kenntnis
von der Not der Flüchtlinge in weite Kreise hineintragen.
Am 21. Februar 1919 nahm die Nationalversammlung eine
Entschließung an, in der eine besondere Vertretung für
die elsaß-lothringischen Angelegenheiten in der Reichs-