Full text: Gesellschaftslehre

Das Kampfverhältnis. 
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Daher finden wir auf dem Boden der Stammesgemeinschaft den Streit 
in allen Formen heimisch: als Wortstreit, Beleidigung, Sachbeschädigung 
bis zum offenen Kampf und als Selbsthilfe etwa in Gestalt der Blutrache 
oder des Duelles. In dem Maße, in dem sich das Zivil- und Strafrecht 
als eine staatliche Einrichtung entwickelt, kommt das ganze Gebiet der 
Rechtsstreitigkeiten hinzu. Und die moderne Kultur hat dann in der 
Gestalt des Kapitalismus das Gebiet des Kampfes sehr erweitert, näm- 
lich ihn auf das ganze Bereich des Wirtschaftslebens ausgedehnt. Auf 
allen anderen Stufen ist der Kampf auf diesem Gebiete durchweg aus- 
geschlossen, weil das Wirtschaftsleben unter der Herrschaft der Sitte 
steht, auch wo es nicht auf den Kreis der Familien- oder Sippengemein- 
schaft beschränkt ist. 
Die weite Verbreitung des Kampfes in der Gesellschaft nötigt uns 
zu dem Schluß, daß beide sich gegenseitig nicht ausschließen. Das ist 
aber nur möglich, wenn beide besondere Eigenschaften besigen, kraft 
deren die Gesellschaft Raum für den Kampf und der Kampf Raum für 
die Gesellschaft gewährt. In der Tat trifft beides zu. Um mit dem er- 
steren zu beginnen: schon die menschliche Gemeinschaft bedeutet, wie wir 
schon früher ($ 21,„) betonten, kein völliges Aufgehen des Einzelnen in 
der Gesamtheit. Sie läßt vielmehr Spielraum für eine Selbständigkeit, 
die bis zum Gegensag des Einzelnen gegen die Gruppe gehen kann. 
Falls es ein Zusammenleben gibt, das einen völligen Verzicht des Ein- 
zelnen auf Selbständigkeit bedeutet, so ist es vielleicht bei den Rinder- 
herden und anderen Wiederkäuern verwirklicht; derjenige Typus, den 
wir beim Menschen und Affen finden, ist von anderer Art. Und wenn 
das schon von der Gemeinschaft gilt, so trifft es in erhöhtem Maße für 
die gemeinschaftsfernen Formen der Gesellschaft zu. Diese Formen, 
insbesondere die sachlichen Verhältnisse in Gestalt der reinen Anerken- 
nungs-, Macht- und Kampfverhältnisse, sind bekanntlich in der moder- 
nen Kultur, und zwar hier zum erstenmal, zu einer außerordentlichen 
Entfaltung gelangt. Und sie bringen ein gehäuftes Auftreten von Diver- 
genzen und Gegensägen mit sich, sodaß man im Hinblick auf sie fast 
sagen kann: wo zwei Menschen sich zusammentun, da fallen sie gemein- 
sam über einen Dritten her. Gemeinsame Not, gemeinsame Gegensäte 
schmieden die Menschen zusammen. Ist der gemeinsame Haß gebüßt, so 
feinden sie sich gegenseitig an. Jedes Volk, das nach außen hin im Kriege 
als geschlossene Einheit auftritt, zerfällt im Frieden in eine Reihe sich 
bekämpfender Gruppen. Diesen Zustand hatte Kant im Auge, als er 
den Menschen die Eigenschaft der ungeselligen Geselligkeit beilegte, 
„d. i. der Hang derselben in Gesellschaft zu treten, der doch mit einem 
durchgängigen Widerstande, welcher die Gesellschaft beständig zu tren- 
nen droht, verbunden ist“; so daß seine Mitmenschen für ihn Wesen
	        
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