Full text : Gesellschaftslehre

Das Kampfverhältnis.

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Daher finden wir auf dem Boden der Stammesgemeinschaft den Streit
in allen Formen heimisch: als Wortstreit, Beleidigung, Sachbeschädigung
bis zum offenen Kampf und als Selbsthilfe etwa in Gestalt der Blutrache
oder des Duelles. In dem Maße, in dem sich das Zivil- und Strafrecht
als eine staatliche Einrichtung entwickelt, kommt das ganze Gebiet der
Rechtsstreitigkeiten hinzu. Und die moderne Kultur hat dann in der
Gestalt des Kapitalismus das Gebiet des Kampfes sehr erweitert, nämlich
 ihn auf das ganze Bereich des Wirtschaftslebens ausgedehnt. Auf
allen anderen Stufen ist der Kampf auf diesem Gebiete durchweg ausgeschlossen,
 weil das Wirtschaftsleben unter der Herrschaft der Sitte
steht, auch wo es nicht auf den Kreis der Familien- oder Sippengemeinschaft
 beschränkt ist.
Die weite Verbreitung des Kampfes in der Gesellschaft nötigt uns
zu dem Schluß, daß beide sich gegenseitig nicht ausschließen. Das ist
aber nur möglich, wenn beide besondere Eigenschaften besigen, kraft
deren die Gesellschaft Raum für den Kampf und der Kampf Raum für
die Gesellschaft gewährt. In der Tat trifft beides zu. Um mit dem ersteren
 zu beginnen: schon die menschliche Gemeinschaft bedeutet, wie wir
schon früher ($ 21,„) betonten, kein völliges Aufgehen des Einzelnen in
der Gesamtheit. Sie läßt vielmehr Spielraum für eine Selbständigkeit,
die bis zum Gegensag des Einzelnen gegen die Gruppe gehen kann.
Falls es ein Zusammenleben gibt, das einen völligen Verzicht des Einzelnen
 auf Selbständigkeit bedeutet, so ist es vielleicht bei den Rinderherden
 und anderen Wiederkäuern verwirklicht; derjenige Typus, den
wir beim Menschen und Affen finden, ist von anderer Art. Und wenn
das schon von der Gemeinschaft gilt, so trifft es in erhöhtem Maße für
die gemeinschaftsfernen Formen der Gesellschaft zu. Diese Formen,
insbesondere die sachlichen Verhältnisse in Gestalt der reinen Anerkennungs-,
 Macht- und Kampfverhältnisse, sind bekanntlich in der modernen
 Kultur, und zwar hier zum erstenmal, zu einer außerordentlichen
Entfaltung gelangt. Und sie bringen ein gehäuftes Auftreten von Divergenzen
 und Gegensägen mit sich, sodaß man im Hinblick auf sie fast
sagen kann: wo zwei Menschen sich zusammentun, da fallen sie gemeinsam
 über einen Dritten her. Gemeinsame Not, gemeinsame Gegensäte
schmieden die Menschen zusammen. Ist der gemeinsame Haß gebüßt, so
feinden sie sich gegenseitig an. Jedes Volk, das nach außen hin im Kriege
als geschlossene Einheit auftritt, zerfällt im Frieden in eine Reihe sich
bekämpfender Gruppen. Diesen Zustand hatte Kant im Auge, als er
den Menschen die Eigenschaft der ungeselligen Geselligkeit beilegte,
„d. i. der Hang derselben in Gesellschaft zu treten, der doch mit einem
durchgängigen Widerstande, welcher die Gesellschaft beständig zu trennen
 droht, verbunden ist“; so daß seine Mitmenschen für ihn Wesen
            
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