302 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
sind, „die er nicht wohlleiden, von denen er aber auch nicht lassen
kann‘“!). Was Kant für allgemein menschlich hielt, war in dieser Stärke
Freilich nur ein besonderer Typus des Soziallebens, erstreckt sich in
schwächerer Form aber tief in die Gemeinschaft des Gruppenlebens
hinein.
Anderseits verträgt sich auch der Kampfinstinkt mit der Gesellschaft.
Freilich darf man, wenn man sich den Kampf innerhalb der Gesellschaft
klar machen will, die Vorstellung dafür nicht einfach vom tierischen
Kampfe, genauer gesagt vom Kampfe der Tiere außerhalb ihres geselli-
ven Lebens entnehmen. Denn dieser Kampf beschränkt sich auf das leib-
liche Gebiet und ist rein vom Kampf- und Vernichtungswillen bestimmt.
Mit diesem rein annimalischen Kampf hat der menschliche Kampf inner-
halb der Gesellschaft im allgemeinen so wenig Ähnlichkeit wie ein ritter-
lich geführter Krieg mit einem Kampf zwischen Schlange und Löwe.
Dieser menschliche Kampf spielt sich in erster Linie auf dem geistigen
sowie dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gebiet ab. Soweit aber
ler leibliche Kampf von der Gesellschaft zugelassen ist (z. B. das Duell),
anterscheidet er sich vom biologischen Kampfe schon dadurch, daß er ge-
regelt ist. Das Gleiche gilt auch vom geistigen, wirtschaftlichen und ge-
zsellschaftlichen Kampf. Daneben besteht freilich auch bei den Men-
schen eine andere Art Kampf, die ganz den Charakter des biologischen
Kampfes hat. Dahin gehört z. B. ein Vernichtungskrieg, wie er zwischen
verschiedenen Rassen geführt wird.
Wir haben demgemäß beim Menschen zwei Arten von
Kampf zu unterscheiden: den gesellschaftlichen Kampf und den natür-
lichen oder außergesellschaftlichen Kampf. Der gesellschaftliche Kampf
widerspricht nicht dem Wesen der Gesellschaft. Wir können diesen Say
nach drei Richtungen erhärten: erstens verträgt sich der gesellschaftliche
Kampf mit dem geselligen Zustand, weil er aus verschiedenen Gründen
eine Tendenz zur Mäßigung besigt; zweitens enthält der soziale Kampf
nach seinem Wesen eine gewisse innere Verbundenheit der Partner in
sich; und drittens kann die Kampfaktion vermöge ihres Erlebnischarak-
ters sogar zu einem sozialen Bindemittel werden. Von diesen drei Eigen-
schaften ist die zweite, wie schon bemerkt, dem gesellschaftlichen Kampf
nach seinem Wesen eigen, während die erste und dritte empirischen
Charakter besigt. Wir müssen freilich, wenn wir diese drei Eigenschaften
dem sozialen Kampf zusprechen, bei genauerer Formulierung zwischen
seinen verschiedenen Arten unterscheiden. Es kommen drei Arten dieser
Kampfform in Betracht, nämlich je nach dem Ziel, das sich der Schädi-
zungswille segt, der leibliche, der soziale und der geistige. Und zwar
1) Kant. Idee zu einer allgemeinen Geschichte, vierter Sag.