Full text: Gesellschaftslehre

302 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“). 
sind, „die er nicht wohlleiden, von denen er aber auch nicht lassen 
kann‘“!). Was Kant für allgemein menschlich hielt, war in dieser Stärke 
Freilich nur ein besonderer Typus des Soziallebens, erstreckt sich in 
schwächerer Form aber tief in die Gemeinschaft des Gruppenlebens 
hinein. 
Anderseits verträgt sich auch der Kampfinstinkt mit der Gesellschaft. 
Freilich darf man, wenn man sich den Kampf innerhalb der Gesellschaft 
klar machen will, die Vorstellung dafür nicht einfach vom tierischen 
Kampfe, genauer gesagt vom Kampfe der Tiere außerhalb ihres geselli- 
ven Lebens entnehmen. Denn dieser Kampf beschränkt sich auf das leib- 
liche Gebiet und ist rein vom Kampf- und Vernichtungswillen bestimmt. 
Mit diesem rein annimalischen Kampf hat der menschliche Kampf inner- 
halb der Gesellschaft im allgemeinen so wenig Ähnlichkeit wie ein ritter- 
lich geführter Krieg mit einem Kampf zwischen Schlange und Löwe. 
Dieser menschliche Kampf spielt sich in erster Linie auf dem geistigen 
sowie dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gebiet ab. Soweit aber 
ler leibliche Kampf von der Gesellschaft zugelassen ist (z. B. das Duell), 
anterscheidet er sich vom biologischen Kampfe schon dadurch, daß er ge- 
regelt ist. Das Gleiche gilt auch vom geistigen, wirtschaftlichen und ge- 
zsellschaftlichen Kampf. Daneben besteht freilich auch bei den Men- 
schen eine andere Art Kampf, die ganz den Charakter des biologischen 
Kampfes hat. Dahin gehört z. B. ein Vernichtungskrieg, wie er zwischen 
verschiedenen Rassen geführt wird. 
Wir haben demgemäß beim Menschen zwei Arten von 
Kampf zu unterscheiden: den gesellschaftlichen Kampf und den natür- 
lichen oder außergesellschaftlichen Kampf. Der gesellschaftliche Kampf 
widerspricht nicht dem Wesen der Gesellschaft. Wir können diesen Say 
nach drei Richtungen erhärten: erstens verträgt sich der gesellschaftliche 
Kampf mit dem geselligen Zustand, weil er aus verschiedenen Gründen 
eine Tendenz zur Mäßigung besigt; zweitens enthält der soziale Kampf 
nach seinem Wesen eine gewisse innere Verbundenheit der Partner in 
sich; und drittens kann die Kampfaktion vermöge ihres Erlebnischarak- 
ters sogar zu einem sozialen Bindemittel werden. Von diesen drei Eigen- 
schaften ist die zweite, wie schon bemerkt, dem gesellschaftlichen Kampf 
nach seinem Wesen eigen, während die erste und dritte empirischen 
Charakter besigt. Wir müssen freilich, wenn wir diese drei Eigenschaften 
dem sozialen Kampf zusprechen, bei genauerer Formulierung zwischen 
seinen verschiedenen Arten unterscheiden. Es kommen drei Arten dieser 
Kampfform in Betracht, nämlich je nach dem Ziel, das sich der Schädi- 
zungswille segt, der leibliche, der soziale und der geistige. Und zwar 
1) Kant. Idee zu einer allgemeinen Geschichte, vierter Sag.
	        
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