Full text: Gesellschaftslehre

Das Kampfverhältnis. 
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kann in allen Fällen neben dem eigentlichen Kampf auch der Wettkampf 
auftreten, d. h. neben dem Willen, den Gegner direkt zu schädigen, das 
Bestreben, ihn indirekt zu benachteiligen. Der leibliche Kampf er- 
scheint z. B. in Spielform in den Ringkämpfen, als Ernst in den Formen 
der Selbsthilfe wie Duell oder Blutrache. Seinen sozialen Charakter 
gewinnt er durch die empirische Eigenschaft der Mäßigung, die teils 
einer bestimmten Gesinnung der Kämpfenden, teils einer Kontrolle der 
Gesellschaft entspringt. Der soziale Kampf will seinen Gegner 
dadurch schädigen, daß er eine bestimmte Stellungnahme der Gruppe 
gegen ihn hervorruft, sei es, daß es sich um dessen Achtung und Ruf, 
um sein Ansehen und seine Ehre handelt, sei es, daß die Gruppe durch 
ein Rechtsverfahren zu bestimmten wirtschaftlichen und physischen 
Maßnahmen veranlaßt werden soll. Auch der wirtschaftliche Kampf und 
Wettbewerb gehört hierher, sofern er sich einerseits in den Formen von 
Sitte und Recht abspielt, und anderseits auch die soziale Stellung zu den 
Kampfobjekten gehört. Der geistige Kampf endlich will den Geg- 
ner auf dem Gebiete der Anschauungen und Überzeugungen dadurch 
schädigen, daß er ihm deren Irrigkeit nachweist. — Von den vorhin 
behaupteten drei Eigenschaften des gesellschaftlichen Kampfes kommen 
die erste und dritte, die beide empirischer Natur sind, allen Unterarten 
dieser Form zu, während die zweite Eigenschaft, nämlich die innere 
Verbundenheit beim Kämpf, nur dem sozialen und geistigen Kampf, 
und zwar wesenhaft eigen ist. Bei dem sozialen und geistigen Kanıpf 
ist der gesellschaftliche Charakter also sowohl empirisch wie wesenhaft 
begründet, beim leiblichen Kampf dagegen nur empirisch. Hinsichtlich 
der legteren Aussage ist aber zu beachten, daß der leibliche Kampf, so- 
weit er geregelt ist, und das ist ganz überwiegend der Fall, zugleich auch 
ein sozialer Kampf ist. Dann kommen ihm natürlich alle drei aus- 
gesprochenen Eigenschaften zu, sodaß diese tatsächlich ganz überwiegend 
dem gesellschaftlichen Kampfe überhaupt eigen sind. 
2. Wir betrachten nunmehr diese Eigenschaften der Reihe nach im 
einzelnen. Erstens besigt der gesellschaftliche Kampf eine Tendenz zur 
Mäßigung. Diese kann auf drei verschiedenen Ursachen beruhen: erstens 
kann sie einen inneren Ursprung haben in einer entsprechenden 
Gesinnung. So gibt es bei Zwisten in der Ehe oder Familie gewisse 
Grenzen, die man auch bei der größten Leidenschaft normalerweise nicht 
überschreitet meist ohne klares Bewußtsein und ohne daß sie ausdrück- 
lich normiert wären, vielmehr gefühlsmäßig aus der ganzen Sachlage 
heraus. Ebenso schrecken innerhalb einer Nation bei gesunden Verhält- 
nissen die Parteien in den heftigsten politischen und wirtschaftlichen 
Kämpfen vor Mitteln von solcher Heftigkeit zurück, daß dadurch ein
	        
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