Das Kampfverhältnis.
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kann in allen Fällen neben dem eigentlichen Kampf auch der Wettkampf
auftreten, d. h. neben dem Willen, den Gegner direkt zu schädigen, das
Bestreben, ihn indirekt zu benachteiligen. Der leibliche Kampf er-
scheint z. B. in Spielform in den Ringkämpfen, als Ernst in den Formen
der Selbsthilfe wie Duell oder Blutrache. Seinen sozialen Charakter
gewinnt er durch die empirische Eigenschaft der Mäßigung, die teils
einer bestimmten Gesinnung der Kämpfenden, teils einer Kontrolle der
Gesellschaft entspringt. Der soziale Kampf will seinen Gegner
dadurch schädigen, daß er eine bestimmte Stellungnahme der Gruppe
gegen ihn hervorruft, sei es, daß es sich um dessen Achtung und Ruf,
um sein Ansehen und seine Ehre handelt, sei es, daß die Gruppe durch
ein Rechtsverfahren zu bestimmten wirtschaftlichen und physischen
Maßnahmen veranlaßt werden soll. Auch der wirtschaftliche Kampf und
Wettbewerb gehört hierher, sofern er sich einerseits in den Formen von
Sitte und Recht abspielt, und anderseits auch die soziale Stellung zu den
Kampfobjekten gehört. Der geistige Kampf endlich will den Geg-
ner auf dem Gebiete der Anschauungen und Überzeugungen dadurch
schädigen, daß er ihm deren Irrigkeit nachweist. — Von den vorhin
behaupteten drei Eigenschaften des gesellschaftlichen Kampfes kommen
die erste und dritte, die beide empirischer Natur sind, allen Unterarten
dieser Form zu, während die zweite Eigenschaft, nämlich die innere
Verbundenheit beim Kämpf, nur dem sozialen und geistigen Kampf,
und zwar wesenhaft eigen ist. Bei dem sozialen und geistigen Kanıpf
ist der gesellschaftliche Charakter also sowohl empirisch wie wesenhaft
begründet, beim leiblichen Kampf dagegen nur empirisch. Hinsichtlich
der legteren Aussage ist aber zu beachten, daß der leibliche Kampf, so-
weit er geregelt ist, und das ist ganz überwiegend der Fall, zugleich auch
ein sozialer Kampf ist. Dann kommen ihm natürlich alle drei aus-
gesprochenen Eigenschaften zu, sodaß diese tatsächlich ganz überwiegend
dem gesellschaftlichen Kampfe überhaupt eigen sind.
2. Wir betrachten nunmehr diese Eigenschaften der Reihe nach im
einzelnen. Erstens besigt der gesellschaftliche Kampf eine Tendenz zur
Mäßigung. Diese kann auf drei verschiedenen Ursachen beruhen: erstens
kann sie einen inneren Ursprung haben in einer entsprechenden
Gesinnung. So gibt es bei Zwisten in der Ehe oder Familie gewisse
Grenzen, die man auch bei der größten Leidenschaft normalerweise nicht
überschreitet meist ohne klares Bewußtsein und ohne daß sie ausdrück-
lich normiert wären, vielmehr gefühlsmäßig aus der ganzen Sachlage
heraus. Ebenso schrecken innerhalb einer Nation bei gesunden Verhält-
nissen die Parteien in den heftigsten politischen und wirtschaftlichen
Kämpfen vor Mitteln von solcher Heftigkeit zurück, daß dadurch ein