Das Kampfverhältnis,
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Feinden ruhen“!). Auch jeder Kampf auf dem wissenschaftlichen oder
künstlerischen, dem sittlichen oder religiösen Gebiet ist seinem Wesen
nach nur auf einer gewissen gemeinsamen Grundlage möglich: beide
Partner müssen z. B. in der Wissenschaft die Regeln der jeweiligen Logik
und die allgemeinen Voraussegungen und bisherigen gesicherten Ergeb-
nisse anerkennen. Ohne eine derartige gemeinsame Basis würde die
Möglichkeit eines sinnvollen Streites überhaupt entfallen.
Gemeinsam ist all diesen Fällen eine Verbundenheit sowohl im Ziel
wie in den Mitteln. Das Ziel ist teils das gleiche, teils sogar dasselbe (z.
B. die Gewinnung der Wahrheit bei einem wissenschaftlichen Streit). In
jedem Fall besteht eine Übereinstimmung in der Denkweise und Wert-
haltung; im letgteren Falle findet sogar eine Kooperation statt. Der leg-
tere Sag gilt in jedem Fall für die Technik des Kampfes, für die An-
wendung der Mittel: es besteht eine gemeinsam anerkannte Kampf-
ordnung, zu deren Erfüllung beide Teile ineinandergreifen müssen: das
Kampfgebiet ist ein Kosmos, innerhalb dessen alle Beteiligten zusammen-
spielen müssen, um den Charakter des Ganzen zu wahren, ohne den sie
ihr Ziel nicht erreichen können. Selbst wo alle persönlichen Beziehun-
ren fehlen, besteht hier also überall eine Sinnverbundenheit.
4. Wir wenden uns nunmehr unserm dritten Sag zu. Der soziale
Streit wirkt durchaus nicht immer zerseBßend und zerstörend, sondern in
manchen Fällen mindestens zugleich stärkend und verbindend. Erstens
kann gerade ein erfolgreicher Widerstand ein Gefühl der Achtung
erwecken. Die Erfahrung des täglichen Lebens zeigt, wie ein zu großes
Maß von Entgegenkommen und Güte leicht als Schwäche mißachtet wird.
Zum mindesten erzwingt sich der Träger einer solchen Gesinnung keine
Beachtung. Wohl aber. drängt sich derjenige, der Widerstand leistet, dem
Bewußtsein auf. Und da angesichts des gemeinsamen Bodens seinem
Widerstand der Sinn nicht abgesprochen werden kann, so kann unter
Umständen ein Gefühl des Respektes erzeugt werden. — In einer andern
Art kann ein Kampf, der mit einer Versöhnung schließt, verbindend wir-
ken, besonders wenn nähere persönliche Beziehungen zwischen beiden
Teilgruppen bestehen oder der eine den andern sonst besonders schägt:
die Gefahr, durch den Kampf den Partner zu verlieren (im Sinne der
dauernden Entfremdung) kann die bis dahin garnicht beachtete Tatsache
seines Wertes zum hellen Bewußtsein bringen; und die
Versöhnung kann dann das Band enger schließen im Sinne des bekannten
Wortes: über einen reuigen Sünder ist mehr Freude als über hundert Ge-
rechte. — Drittens kann uns der Kampf als Würze oder geradezu als
‘) Simmel, Soziologie S. 267.