thumbs : Finanzwissenschaft

E.  IV.  Abschnitt.  Die  Steuereintreibung.

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zu  bewirkende  Berechnung  der  Steuerschuld,  die  Bestimmtheit  der
Steuer,  die  Erleichterung  der  Steuerzahlung  nach  Zeit,  Ort,  Betrag
(Ratenzahlung),  was  neuerdings  durch  die  Bezahlung  auf  dem  Wege
der  Postsparkasse  bewerkstelligt  wird,  richtige  Wahl  der  Steuertermine ­
  usw.  Bei  einzelnen  Steuerarten  dienen  besondere  Einrichtungen ­
  der  Erleichterung  der  Steuerzahlung,  resp.  der  Verschiebung ­
  auf  einen  geeigneten  Zeitpunkt.  Hier  spielt  namentlich
der  Steuerkredit,  bei  den  indirekten  Steuern,  die  Freilager  für  zollpflichtige ­
  Waren,  eine  Rolle,  welche  es  möglich  machen,  daß  die
Steuer  erst  dann  gezahlt  wird,  wenn  der  Betreffende  bereits  die
Deckung  in  dem  Preise  der  Ware  erhalten  hat  oder  die  Zahlung,
wie  beim  Zoll,  ganz  wegfällt,  sofern  die  Ware  wieder  ausgeführt
wird.  In  ähnlicher  Weise  kann  auch  bei  inländischer  Produktion
für  steuerfreie  Lagerung  gesorgt  werden.  Auch  die  Rückzahlung
der  eingehobenen  Steuer  im  Falle  der  Ausfuhr  (Rückzoll,  Drawback)
ist  eine  Form  der  Erleichterung,  wohl  nicht  der  Zahlung,  aber  der
Belastung.

IV.  Abschnitt.
Die  Steuereintreibung.
1.  Die  Nichterfüllung  der  Steuerverbindlichkeiten  ist  teils  eine
individuelle  teils  eine  generelle,  im  ersten  Falle  ist  sie  auf  individuelle ­
  Ursachen  zurückzuführen,  so  Mangel  der  Zahlungsfähigkeit, ­
  Unwissenheit,  Fahrlässigkeit,  im  zweiten  Falle  auf  allgemeine ­
  volkswirtschaftliche,  soziale,  politische  Ursachen.  Nach
den  verschiedenen  Ursachen  muß  derselben  in  verschiedener  Weise
abgeholfen  werden.  In  den  meisten  Fällen  haben  wir  es  aber  hier
mit  ungünstiger  wirtschaftlicher  Lage,  mit  mangelhaften  Steuersystemen, ­
  mit  schonungsloser  Steuerverwaltung  zu  tun.  So  haben
wir  an  anderer  Stelle  gesehen,  daß  das  System  der  Steuerrepartition
dadurch  den  unerträglichsten  Druck  ausübte,  daß  die  Gemeindemitglieder ­
  solidarisch  haften  mußten.  Dieses  System  hat  die  Entvölkerung ­
  der  Landgemeinden  in  Frankreich  verursacht.  Gegen
dieses  System  hat  dann  Turgot x )  in  einem  klassischen  Vortrag
Stellung  genommen,  worauf  die  Solidarhaftpflicht  aufgehoben  wurde.
Zur  Zeit  des  Absolutismus  in  den  fünfziger  Jahren  des  vorigen

*)  Turgot,  Oeuvres  II.  Bd.,  8.  379.
            
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