Full text : Gesellschaftslehre

318 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).

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außerhalb ihrer wegen der größeren persönlichen Nähe, die sie mit den
Gruppengenossen verbindet. Der Fremde umgekehrt erscheint zu nahe
an die Sachwelt herangerückt, als daß der Tatbestand der inneren Gebundenheit
 ihm gegenüber mit völliger Stärke sich geltend machen
könnte. Zweitens ist auch der Druck der Gruppe auf Einhaltung der
Ordnung innerhalb der Gemeinschaft größer. Denn die Lebensordnung
zilt von Haus aus lediglich für das Leben innerhalb der Gruppe. Nur
innerhalb ihrer ist man gewöhnt, die einmal aufgerichtete Ordnung streng
zu respektieren. Wenn ferner die ganze Gruppe handelnd beteiligt ist
z. B. bei einem stummen Handel oder wenigstens keine Zuschauer anwesend
 sind, so fällt dieser Druck überhaupt fort. Nur innerhalb der
Gruppe besteht die Herrschaft fester Formen und wird der Sinn für
Normen, Pflichten und Disziplin entwickelt. Ebenso entwickelt sich nur
in der Gemeinschaft aus dem Gefühlsleben und impulsiven Willensleben
aeraus die persönliche Rücksichtnahme aufeinander. Aus diesen beiden
Bereichen stammen die Kräfte, die die Regelung außerhalb des Gemeinschaftskreises
 herbeiführen, da wo sich die Gemeinschaft zur Gesellschaft
abkühlt, oder wo Fremde miteinander in Berührung treten.
Man kann allgemein annehmen, daß alle sozialen Verhaltungsweisen
 zunächst im Gruppenleben eingeübt werden müssen, um außerhalb
 seiner zur Anwendung kommen zu können. So muß man im Machtoder
 Vertragsverhältnis die Menschen so weit verstehen, wie es zu ihrer
praktischen Verwendung erforderlich ist. Die Kunst des Verstehens kann
wiederum nur gepflegt werden innerhalb der Gemeinschaft!). Denken
wir uns einen Menschen, der von Anfang an ohne jede Gemeinschaft gelebt
 hätte (etwa einen Robinson, der in einem Sklavenverhältnis ohne
patriarchalische Färbung sein ganzes Leben verbringen müßte), so wäre
nicht abzusehen, wie eine Entwicklung zu einem normalen Menschen bei
hm eintreten könnte. Für jeden Menschen ist eine Erziehung notwendig
und eine solche kann nur in einer Gemeinschaft (genau betrachtet wirken
dabei verschiedene Gruppen zusammen) gelingen.

Zum Schluß sei hier noch auf eine entwicklungsgeschichtliche Parallele zu dem
Hervorgehen der Gesellschaftsverhältnisse aus dem Gemeinschaftsverhältnis hinzewiesen,
 die freilich nur hypothetischer Art ist. So wie innerhalb der Menschheit und
in der Entwicklung des einzelnen das Gemeinschaftsverhältnis den Gesellschaftsverhältnissen
 vorausgeht, so ist es vielleicht auch in der Vorgeschichte und Frühzeschichte
 des Menschen mit dem Förderungs- und dem Schädigungswillen gewesen,
Vielleicht hat sich der Kampfinstinkt wenigstens in stärkerer Form später entwickelt
als der Hilfsinstinkt und Solidaritätswille. Folgen wir wenigstens den von Hermann
Klaatsch und anderen entwickelten Anschauungen, so waren die Vorfahren des Men-1)

 Edith Stein in den Jahrbüchern für Philosophie und phänomenologische Forschungen.
 VI, 232.
            
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