XII. Abschnitt. Ausgaben für Heer und Flotte. 133
Grenzen (Gebirge, Flüsse, Seen, Meer) resp. strategischen Grenzen;
4. die politischen Verhältnisse, die nationalen Aspirationen (Kultur-
oder Machtcharakter, offensiver oder defensiver Charakter); 5. das
Verhältnis zu den Nachbarstaaten („Es kann der bravste Mann nicht
ruhig leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt“ Tell);
6. System und Technik der Kriegsführung; 7. Charakter des Wehr-
systems (Söldnerheer, stehendes Heer, Volksheer, Milizsystem);
8. die wirtschaftlichen Verhältnisse des Staates; 9. das Heeresbudget
der übrigen Staaten.
Der Weltkrieg hat manche Winke gegeben, wie in Zukunft
an den Heeresausgaben gespart werden kann. Die Ausbildungszeit
der an die Front gesandten Soldaten ist außerordentlich abgekürzt
worden, auf wenige Monate. Es läßt sich also nicht weiter die
Möglichkeit bestreiten, daß die Dienstzeit außerordentlich abgekürzt
werden kann. Freilich steht dem der Umstand gegenüber, daß die
technischen Einrichtungen in einer Weise entwickelt werden, daß
die Kosten ins Fabelhafte steigen. Die 42.Zentimeter-Geschütze
verursachen bei jedem Schuß in die Tausende steigende Ausgaben.
Die Anschaffungskosten des Kriegsgutes ist in einzelnen Staaten
infolge von Mißbräuchen katastrophenartig gestiegen. Die An-
forderungen an die Versorgung der Mannschaft steigen und könnten
nur dadurch wettgemacht werden, daß das Heer im Frieden der
friedlichen Arbeit sich widmen würde, eine Idee, der wir ja schon
bei den Schülern St. Simon’s, namentlich Michel Chevalier,
begegnen. Eine ganz exorbitante Steigerung der Ausgaben ver-
ursacht nach dem Weltkriege die Entwicklung der Luftflotte.
Ansonst wird im Interesse der Herabsetzung der Heereslasten
namentlich auf folgendes hingewiesen: 1. Scheidung der Landwehr
vom stehenden Heere; 2. Herabsetzung der Zahl der Offiziere;
3. minimale Festsetzung der Friedensstärke; 4. Herabsetzung der
Dienstzeit; 5. Verhütung der Mißbräuche bei Anschaffung der
Heeresbedürfnisse; 6. allgemeine Abrüstung.
3. Indirekte Vorteile und Nachteile des Heer-
wesens. Bei Beurteilung der Aufwendung für Heereszwecke ver-
gißt man oft daran, daß das Heer direkt oder indirekt neben der
Landesverteidigung auch andere Staatszwecke befördert. Wir
wollen nur einige anführen: 1. Das Heer dient nicht nur zur Auf-
rechterhaltung der äußern, sondern auch der innern Rechtsordnung
und Sicherheit, ein Teil der Kosten müßte also von Rechtswegen
auf das Polizeibudget geschrieben werden. 2. Das Heer dient als
symbolischer Ausdruck der Macht und Stärke des Staates und hat
so seinen latenten Nutzen in der Abwehr von etwaigen Attentaten.