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Die Gruppe.
alsbald zu erwähnende zwiespältige Verhalten der Naturvölker gegen diese Bestand-
teile. (Vergl. auch $ 6,2 und 7,,). — Die erfahrene Schädigung erweckt neben der
Trauer aber auch das Verlangen nach einer praktischen Reaktion: man sucht unbe-
wußt nach einem Schuldigen und findet ihn leicht in einem der Zauberei schuldigen
Individuum, dem sich dann die Rache zuwendet.
5. Der Lebensdrang der Gruppe betätigt sich weiter als Ab-
lehnung störender Elemente im Innern der
sSruppe. Als solche werden typischerweise empfunden die minder-
wertigen Elemente, mögen sie diese Eigenschaft nun in biologischer oder
in persönlich-moralischer oder in sozialer Hinsicht besigen. Die ab-
lehnende Haltung der Gruppe gegen sie entspringt sowohl Motiven der
Nüglichkeit wie solchen der Ehre (abgesehen vom Mitsprechen einer
unmittelbaren Instinktwurzel, $ 7,,). Einerseits belasten sie die Gruppe
in der einen oder anderen Richtung. Anderseits will jede Gruppe be-
stimmte Werte in sich (d. h. an ihren Mitgliedern) verkörpert sehen:
wer unter diesem Niveau bleibt, erregt Unwillen über seinen Wert-
mangel. — Die Ablehnung kann sich nach verschiedenen Richtungen
hin äußern: gefühlsmäßig als Abneigung, Widerwillen. oder Ent-
:üstung; praktisch als Regung des Kampfinstinktes, der in der einen
ader anderen Richtung das Übel beseitigen will; endlich vorstellungs-
mäßig als Bewußtsein des minderen Wertes und als Überzeugung von
der Berechtigung des etwaigen Eingreifens und. von der eigenen Schuld
der Betroffenen. Hierher gehören zunächst mit persönlichen
Mängeln behaftete Individuen, die vermöge eines un-
gehörigen oder gefährlichen Benehmens eine Störung der sozialen Ord-
nung und Sicherheit bedeuten. Wie sich gegen solche Personen die ersten.
Anfänge der öffentlichen Strafe (genauer eine Art Selbsthilfe der Gruppe)
richten, haben wir schon früher gesehen ($ 7,,). Weiter zählen hierzu
in vielen Fällen die biologisch minderwertigen Mitglieder der Gruppe:
die Alten und Kranken, die Gebrechlichen, Schwächlichen und Verkrüp-
pelten. Sie können als Trübungen der Gruppenvollkommenheit er-
scheinen; und sie können je nach den Verhältnissen die Gruppe erheb-
lich belasten und unter besonders ungünstigen wirtschaftlichen Verhält-
uissen durch ihre Ansprüche sogar deren Existenz gefährden. Die ur-
sprüngliche genossenschaftliche oder persönliche Teilnahme kann daher
hei stärkeren Graden des Übels zurückgedrängt werden oder ganz er-
löschen. Je nach dem Grade von Belastung oder Gefährdung, die von
ihnen ausgehen, schwankt demgemäß ihre Behandlung gegebenenfalls
von Vernachlässigung und notdürftiger Pflege bis zum Meiden und zur
Ausschließung (man denke an die Behandlung der Aussägigen) und zur
zewaltsamen Beseitigung ($ 7,2).