Die Lebensordnung der Gruppe.
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Die Lebensordnung der Gruppe bedeutet also zunächst einen In-
begriff von generellen Formen, die bewußt oder unbewußt normalerweise
befolgt werden. Darüber hinaus aber enthält sie auch (unformulierte
oder formulierte) Ansprüche an das Verhalten, die sich auf individuelle
Situationen beziehen und bei ihrer Mißachtung zur Verurteilung des an-
stößigen Gruppengenossen in der einen oder anderen Form führen kön-
nen; jedoch entstammen solche Ansprüche legthin den gleichen generel-
len Anschauungen und Haltungen, in denen die generellen Formen be-
gründet sind. Daß zur generellen Regelung des Zusammenlebens eine
allgemeine Tendenz besteht, haben wir schon in einem früheren Zusam-
menhang erfahren ($ 23,,), in dem wir das Hervorwachsen des Rechts-
verhältnisses aus ihr und ihre Betätigung in den Macht- und Kampf-
verhältnissen verfolgten. Jedenfalls entspringt die Lebensordnung un-
mittelbar aus der Natur des Menschen, sofern diesem (und somit auch
der Gruppe) eine Wertempfänglichkeit, die sich nicht auf das Bereich der
biologischen Güter beschränkt, ein Wille zur Verwirklichung der ent-
sprechenden Werte (einschließlich entsprechender „Forderungen“ der
Gruppe an die Genossen) und eine Tendenz zur Verurteilung der Wert-
trübungen von Haus aus eigen ist. Demgemäß gehört die Existenz einer
Lebensordnung zu den Grundeigenschaften der Gruppe, und
ihre Zergliederung führt unmittelbar auf legte, nicht weiter abzuleitende
Tatsachen wie die Wertempfänglichkeit, die Existenz von Ansprüchen
an die Gruppengenossen (worin der normative Charakter der Ordnung
eingeschlossen ist) und die Tatsache der Verurteilung der sie verlegen-
den Mitglieder. Die Begriffe, die diesen irreduzibelen Tatsachen ent-
sprechen, haben demgemäß kategorialen Charakter. Ins-
besondere gilt das auch von den Ansprüchen der Gruppe an ihre Genos-
sen. Diese treten bekanntlich in der Form der Norm und des Sol-
Lens auf. Auch die legten beiden Begriffe lassen sich demgemäß nicht
weiter auf andere zurückführen, wie sich denn alle Bemühungen, das
Sollen phylogenetisch abzuleiten, als Erschleichungen erwiesen haben.
Das Sollen ist vielmehr ein Urphänomen; nur daß es in seiner ursprüng-
lichen Form nicht im individuellen Leben, sondern im Gruppenleben
wurzelt. — Die Tatsache, daß die Gruppe mit bestimmten Ansprüchen
an ihre Mitglieder herantritt, enthält ferner in sich, daß sie ihnen Ver-
antwortungund Zurechnungsfähigkeit zuschreibt, ebenso
wie diese ihrerseits der Auffassung der Gruppe folgen und von dem
Willen zur Zurechnung und Verantwortung erfüllt sind. Diese Auffas-
sung vom Menschen als einem sittlich verantwortlichen Wesen macht nicht
einmal an den Grenzen der Gruppe Halt. Vielmehr seßt man die ge-
nannten Eigenschaften bei jedem Wesen voraus, das überhaupt als Per-
son ($ 14,,) und nicht als Sache aufgefaßt wird: denn zum Wesen der