Full text : Gesellschaftslehre

Die Lebensordnung der Gruppe.

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störung der Symptome gerichtet. Die Unduldsamkeit gegen
Abweichungen vom Bekenntnisschags der Gruppe ist nur ein besonderer
Fall dieses Verhaltens. Wenn wir heut anders denken, so sprechen dabei
besonders zwei Tatsachen mit: erstens ist die Freiheit des Bekenntnisses
im Zusammenhang bestimmter Machtverschiebungen als ein eigenes Gut
erstrebt und errungen worden; und zweitens haben wir uns vermöge einer
gewissen Rationalisierung von der Zwecklosigkeit der Symptombekämpfung
 überzeugt.

4. Das Ziel der Lebensordnung ist in inhaltlicher Hinsicht das Gedeihen
 der Gruppe. Da sie aus dem Willen der Gruppe hervorgeht,
kann sie naturgemäß kein "anderes Ziel haben. ($ 31,2.) Insbesondere
handelt es sich für sie nur um das Gedeihen der Gruppe, nicht dasjenige
der Individuen als solcher. ‘Denken wir insbesondere an diejenige
Gruppe, die Träger der Moral ist (d. h. deren Lebensordnung mit der in
ihr herrschenden Moral zusammen fällt), so gilt hier der Sat: jede Gruppenmoral
 zeigt eine gewisse Härte und Gleichgültigkeit gegen das persönliche
 Wohl der einzelnen Mitglieder im Gegensag zu den individuellen
Moralen. ($ 34.)
Wenn hier von dem „Gedeihen‘“ der Gruppe gesprochen wird, 8o
darf dieses Wort nicht zu eng gefaßt werden. Insbesondere handelt es
sich dabei nicht ausschließlich um materielle Güter, wie wir das bereits
früher festgestellt haben, als wir vom Lebensdrang der Gruppe sprachen
($ 31,2.). In formaler Hinsicht fordert die Lebensordnung der Gruppe,
daß die einmal bestehende Ordnung unverändert erhalten
bleibt. Man wolle in diesem Sage keine Selbstverständlichkeit erblicken.
Zunächst ist damit gemeint: es eignet dem Menschen überhaupt ein Sinn
für feste Formen — eine derjenigen Grundeigenschaften, die ihn von der
Tierwelt trennen. ($ 23,,.) Der bekannte Sag, daß die Sitte bei keinem
Stamm fehlt, auch bei dem niedrigsten nicht, besagt dasselbe. Weiter
meint unser Say, daß sich die Gebote der Gruppe von ihrem ursprünglichen
 sachlichen Sinn relativ loslösen. Sie wirken als feste Formen durch
die Schwerkraft der Form an sich, nicht durch ihre Zweckmäßigkeit
 in jedem einzelnen Fall; denn sie werden befolgt auch da, wo
ihre Anwendung nicht als zweckmäßig erscheint oder der Neigung der in
Betracht kommenden Personen widerstrebt. Diese Eigenart ist enthalten
in dem normativen Charakter der Forderungen der Lebensordnung: impulsive
 Regungen sind nur wirksam, wenn der einzelne Fall zu ihrer Befolgung
 einladet — triebhaft oder kraft Zweckmäßigkeitserwägungen;
normative Forderungen sind von dieser Abhängigkeit vom Triebleben
im Einzelfall befreit. Die sozialen Schutgeseße z. B. entstehen zwar
erst durch einen subjektiven Kollektivwillen, der auf Vermeidung be-
            
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