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Die Gruppe.
stimmter Situationen und Schaffung bestimmter Verhältnisse gerichtet
ist; sind sie aber einmal entstanden, dann gelten sie auch für jeden ein-
zelnen Fall, mag dieser an sich auch gar keine Neigung zu einem Schute
hervorrufen. Der hinter ihrer Geltung stehende Wille ist ein Wille von
formaler Beschaffenheit, nämlich der Wille zur Befolgung der gegebenen
Norm. Er entfließt also nicht dem Motiv der augenblicklichen einzelnen
Situation und damit überhaupt nicht vorwiegend der Gegenwart. Er be-
ruht ebensosehr auf Erlebnissen der Vergangenheit und reicht hier sogar
über die Lebenden hinaus: auch die Toten haben ihren, oft sogar über-
wiegenden, Anteil an ihm. Die normativen Inhalte schweben wie gött-
liche Gebilde über allem Wandel der jeweiligen Stimmung, in ihrer Gel-
tung davon unberührt. Gewiß sind sie nicht absolut unabhängig von
dem inneren Zustand der Gruppe. Der Wille z. B. die Arbeiter zu schüt-
zen muß im allgemeinen wirksam bleiben, soll nicht die Norm erlöschen.
Aber sie folgen dem Wandel des inneren Zustandes doch. nur sehr mittel-
bar; der innere Wandel kann sich ihnen gegenüber gewissermaßen nur
auf Umwegen zur Geltung bringen. Auch hier tritt uns die Tatsache der
Transponierung entgegen: was durch Triebe, Zweckmäßigkeitserwägun-
gen oder sachliche Wertempfänglichkeit gefordert wird, erscheint von
Anfang an gleichzeitig als eine Ordnung, die um ihrer selbst willen Re-
spekt verlangt. ' Aus der Welt des Seienden ist die Ordnung damit trans-
poniert in die Welt des Geltenden. Sie kann dann gleichsam nochmals
auf eine höhere Stufe erhoben werden, wenn die weltlichen Gebote als
Ausfluß eines göttlichen Willens erscheinen. Sind die Gebote des Rechtes
und der Sitte schon an sich heilig, so sind sie dies in einem doppelten
Sinne bei ihrer Überschiebune ins religiöse Gebiet.
5. Wir reihen hieran ein paar Bemerkungen über einige beson-
dere Formen der Lebensordnung, nämlich die Sitte und
das Recht. Unter der Sitte verstehen wir hier solche festen Formen
positiven und auch negativen Inhaltes, deren Beobachtung die öffentliche
Meinung vom Einzelnen fordert. In diesen beiden Tatsachen liegt also
das Wesentliche der Sitte: in den festen Formen, die sich zunächst auf
das äußere Verhalien beziehen, und in der tragenden Kraft der öffent-
lichen Meinung, die mit ihrer Autorität an Stelle besonderer für die Ver-
wirklichung des Gruppenwillens sorgender Organisationen dahintersteht.
Wir haben hier vor allem die gewaltige Ausdehnung der Sitte zu betonen.
In den modernen Verhältnissen wird sie leicht verkannt, weil die Sitte
von dem Wandel der legten Zeit fast völlig verdrängt ist. Vielleicht aber
hat diese Bewegung ihren Höhepunkt bereits überschritten. Wir brau-
chen nur an die Zustände unseres Volkstums und an diejenigen der Natur-
völker zu denken, um uns jene ungeheure Macht sofort lebendig zu