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dieser auch vor den Beteiligten selber verhüllt durch die Form der Ord-
nung und des Rechtes, indem die Machtverhältnisse dabei die bekannte
Transponierung vom Tatsächlichen ins Normative erfahren und die ganze
Ordnung als objektive Macht, als dem Willen der Beteiligten entrückt,
als heilig und gottgewollt erscheint. Daß die Ordnung einen harten
Charakter hat, wird von allen Beteiligten und etwaigen Zuschauern über-
sehen über der Tatsache, daß eine Ordnung‘ vorhanden ist; denn jede
Ordnung erscheint dem naiven Denken als heilig.
Eineneigenen Typus bildet die moderne Kultur. Hier
berühren sich im Wirtschafts- und Berufsleben, im öffentlichen und per-
sönlichen Leben fortgeseöt Menschen, denen jede nähere Beziehung fehlt.
Diese behandeln sich ebenfalls als Fremde. Freilich behandeln sie sich
im allgemeinen nicht als Gegenstände einer Sachmoral; wenigstens bleibt
dies ein Grenzfall, der nur in besonders ungünstigen Fällen, nämlich
gegenüber besonders schwachen Elementen oder Teilgruppen mehr oder
weniger erreicht wird ($ 20,2). Im allgemeinen verkehren die Menschen
hier vielmehr miteinander nach dem Grundsag einer Rechtsmoral: sie
nehmen nicht weniger und nicht mehr Rücksicht aufeinander als diese
fordert. Innerhalb einer ausgesprochen individualistisch aufgebauten
Gesellschaft, wie es die unsrige ist, ist für die Gruppenmoral außerhalb
der engsten Kreise kein Raum mehr. Anderseits würde das Walten der
Sachmoral mit ihrer vollendeten Rücksichtslosigkeit einen Kampf aller
gegen alle und damit ein Chaos bedeuten. Es bleibt also, soll die Ge-
sellschaft überhaupt bestehen, nur ein Rechtsverhältnis übrig. Und in
der Tat ist das Rechtsverhältnis bekanntlich in unserer modernen Kultur
zu einer Ausdehnung gekommen wie nie zuvor. Der moderne Staat ist
in erster Linie Rechtsstaat im Gegensatz zu allen anderen Typen. Das be-
deutet eine Wandlung von der größten Tragweite. Einem Menschen
nicht mehr als die Anerkennung gewisser Rechte zu gewähren, ist ein
Verhalten, das in anderen Kulturtypen nur den Stammesfremden gegen-
über vorkommt. Unsere Kultur hat also die Fremdenmoral zu einer
Volksmoral gemacht!). Aus der Tauschgemeinschaft andrer Kulturen
($ 22,,) ist das reine Rechtsverhältnis geworden, und Mißtrauen und
Konkurrenz sind zu normalen Verhaltungsweisen auch unter Volks-
genossen geworden. Auch im täglichen Verkehr des Staates mit seinen
Bürgern hat unsre Kultur alles Gemeinschaftsähnliche, das die Strenge
des Rechtes mildern kann, abgestreift, anderseits aber auch an die
Stelle von Willkür, patriarchalischem Ermessen und Wohlwollen feste
Ansprüche geseßt.
Die Gruppe.
1) Max Scheler, Abhandlungen und Aufsäße II, 309. — W. Som bart
Der Bourgeois S. 346.