Full text: Gesellschaftslehre

Sippe und Lokalgruppe. 
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40. Sippe und Lokalgruppe. 
i. Die Sippe ist eine Form der Gemeinschaft, die auf die Stufen 
der genossenschaftlich organisierten Naturvölker beschränkt ist. Sie steht 
nach ihrer Größe zwischen der Familie und der Lokalgruppe, falls sie 
nicht, wie häufig vorkommt, mit der legteren zusammenfällt. Sie hat 
Funktionen, für die die Familie wegen ihrer geringen Kopfzahl zu 
schwach, die Lokalgruppe aber evt. zu groß oder aus anderen Gründen 
der historischen Entwicklung nicht geeignet ist. Die Sippe, kann man 
sagen, ist ein größerer Kreis von Verwandten (wobei dieser Ausdruck 
jedoch in einem weiteren Sinne als bei unseren Verhältnissen zu nehmen 
ist), der durch einen umfassenden Kreis gleicher oder gemeinsamer 
Rechte und Pflichten zusammengeschlossen wird. Ein wesentlicher Zug 
ist dabei, wie eben schon angedeutet, ihre genossenschaftliche Verfassung, 
durch die sie sich insbesondere von der patriarchalischen Großfamilie mit 
ihrem herrschaftlichen Aufbau unterscheidet. — In die Sippe wird jeder 
durch die Geburt hineingestellt, so daß sie sich von vornherein als ein 
größerer Ring um den Kreis der Familie legt. Ein weiteres Band der 
Sippengenossen bildet die Einrichtung der Außenheirat: jedes Mitglied 
darf nur in bestimmte andere Sippen hineinheiraten. Wo ferner Tote- 
mismus vorhanden ist, bildet die Sippe überwiegend die Einheit für die 
einschlägigen Riten und Vorstellungen: mit der betreffenden Tierart hat 
sie einen Ahnen gemeinsam; die Schonung, die die verbrüderte Tier- 
art ausübt, widerfährt der Sippe und wird von ihr geübt, und die 
Sippe ist Träger des einschlägigen Kultus ebenso wie des Ahnenkultus. 
Weiter ist die Sippe Träger der Blutrache sowohl aktiv wie passiv. 
Sodann hat sie gewisse Rechte über die ausverheirateten Frauen und 
deren Kinder. Ferner kann gemeinsames Eigentum an der Jagdbeute 
wie bei den Australiern oder am Gelde wie bei den Melanesiern, das hier 
namentlich für den Brautkauf Verwendung findet, und endlich am Boden 
bei Jägern wie bei Hackbauern stattfinden. Auch ein gemeinsames Woh- 
nen in einem großen Langhause kommt vor. Endlich hat jede Sippe 
vielfach einen besonderen Häuptling; und deren Gesamtheit leitet die 
Angelegenheiten des Dorfes, falls mehrere Sippen in ihm wohnen. Alle 
diese Eigenschaften kommen fast nie zusammen vor, vielmehr handelt es 
sich durchweg nur um eine Auswahl aus ihnen. Die Stärke der Bindung 
kann je nachdem verschieden sein. Man kann sagen: der Sippencharakter 
kann stärker oder schwächer ausgeprägt sein. Zusammengefaßt bildet 
die Sippe also eine Bluts-, eine Kult-, eine Schug-, eine Rechts- und eine 
Besiggemeinschaft; endlich kann sie noch eine eigene Heiratsklasse und 
eine politische Einheit (mindestens zweiter Ordnung) bilden.
	        
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