Sippe und Lokalgruppe.
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40. Sippe und Lokalgruppe.
i. Die Sippe ist eine Form der Gemeinschaft, die auf die Stufen
der genossenschaftlich organisierten Naturvölker beschränkt ist. Sie steht
nach ihrer Größe zwischen der Familie und der Lokalgruppe, falls sie
nicht, wie häufig vorkommt, mit der legteren zusammenfällt. Sie hat
Funktionen, für die die Familie wegen ihrer geringen Kopfzahl zu
schwach, die Lokalgruppe aber evt. zu groß oder aus anderen Gründen
der historischen Entwicklung nicht geeignet ist. Die Sippe, kann man
sagen, ist ein größerer Kreis von Verwandten (wobei dieser Ausdruck
jedoch in einem weiteren Sinne als bei unseren Verhältnissen zu nehmen
ist), der durch einen umfassenden Kreis gleicher oder gemeinsamer
Rechte und Pflichten zusammengeschlossen wird. Ein wesentlicher Zug
ist dabei, wie eben schon angedeutet, ihre genossenschaftliche Verfassung,
durch die sie sich insbesondere von der patriarchalischen Großfamilie mit
ihrem herrschaftlichen Aufbau unterscheidet. — In die Sippe wird jeder
durch die Geburt hineingestellt, so daß sie sich von vornherein als ein
größerer Ring um den Kreis der Familie legt. Ein weiteres Band der
Sippengenossen bildet die Einrichtung der Außenheirat: jedes Mitglied
darf nur in bestimmte andere Sippen hineinheiraten. Wo ferner Tote-
mismus vorhanden ist, bildet die Sippe überwiegend die Einheit für die
einschlägigen Riten und Vorstellungen: mit der betreffenden Tierart hat
sie einen Ahnen gemeinsam; die Schonung, die die verbrüderte Tier-
art ausübt, widerfährt der Sippe und wird von ihr geübt, und die
Sippe ist Träger des einschlägigen Kultus ebenso wie des Ahnenkultus.
Weiter ist die Sippe Träger der Blutrache sowohl aktiv wie passiv.
Sodann hat sie gewisse Rechte über die ausverheirateten Frauen und
deren Kinder. Ferner kann gemeinsames Eigentum an der Jagdbeute
wie bei den Australiern oder am Gelde wie bei den Melanesiern, das hier
namentlich für den Brautkauf Verwendung findet, und endlich am Boden
bei Jägern wie bei Hackbauern stattfinden. Auch ein gemeinsames Woh-
nen in einem großen Langhause kommt vor. Endlich hat jede Sippe
vielfach einen besonderen Häuptling; und deren Gesamtheit leitet die
Angelegenheiten des Dorfes, falls mehrere Sippen in ihm wohnen. Alle
diese Eigenschaften kommen fast nie zusammen vor, vielmehr handelt es
sich durchweg nur um eine Auswahl aus ihnen. Die Stärke der Bindung
kann je nachdem verschieden sein. Man kann sagen: der Sippencharakter
kann stärker oder schwächer ausgeprägt sein. Zusammengefaßt bildet
die Sippe also eine Bluts-, eine Kult-, eine Schug-, eine Rechts- und eine
Besiggemeinschaft; endlich kann sie noch eine eigene Heiratsklasse und
eine politische Einheit (mindestens zweiter Ordnung) bilden.