Full text: Gesellschaftslehre

Staat und Gesellschaft. 
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die Möglichkeit, große Aufgaben auch gegen die unmittelbare Neigung der Gruppen- 
mitglieder durchzuführen. Und der moderne Staat hat dann durch einen weiteren 
planmäßigen Ausbau der Organisationen sein Eigenleben so sehr zu steigern vermocht, 
daß er fast von einer Eigengeseglichkeit beherrscht erscheint, die dem Leben und 
Willen seiner Gruppenangehörigen völlig ‚unabhängig gegenübersteht. Kraft dieses 
Eigenlebens rückt der Staat in seinem institutionellen Charakter gleichsam immer mehr 
von dem unmittelbaren persönlichen Leben seiner Gruppengenossen ab. Indem wir 
dieses persönliche Leben in seinem Zusammenspiel als Gesellschaft auffassen, kön- 
nen wir sagen: Staat und Gesellschaft differenzieren sich mit wachsender Kultur immer 
mehr von einander, während sie am Anfang der ganzen Entwicklung noch fast zu- 
sammenfallen. 
3. Den Ursprung des Staates im engeren Sinne 
erblickt die Eroberungstheorie in der Eroberung, in der Hauptsache 
jedenfalls mit Recht. Es wird sich nur fragen, ob die Eroberung der 
einzige oder nur der vorwiegende Vorgang der Bildung ist. Wundt ver- 
tritt den leggteren Standpunkt und weist dabei auf das Bündnis der Iro- 
kesenstämme als Beispiel eines auf friedlichem Wege im Werden be- 
griffenen Staates hin. Jedenfalls ist hier kritische Zurückhaltung geboten. 
Selbst wenn man die Berührung zweier verschiedener Stämme für nötig 
hält, braucht sich die Errichtung einer Herrschaft nicht durch Gewalt und 
auch nicht durch ein Masseneindringen zu vollziehen. Unter den brasi- 
lianischen Indianern hat man neuerdings bei den Aruaken einen ver- 
breiteten Typus entdeckt, bei dem Angehörige dieser Stämme sich über 
andere Stämme vorwiegend friedlich und im Wege einer allmählichen, 
tropfenweisen Infiltration ausbreiten und die gesellschaftliche und poli- 
tische Macht an sich bringen, ohne freilich schon einen echten Klassen- 
staat zu erreichen‘). Ferner ist die Entstehung des Staates nicht als ein 
unvorbereiteter und plöglicher Vorgang zu denken. Nach dem Prinzip 
der Stetigkeit”) ist vielmehr vorauszusegßen, daß bereits Dispositionen 
mindestens bei der herrschenden Gruppe ausgebildet sein müssen: die 
Entstehung des Staates muß eine Vorgeschichte haben, oder besser aus- 
gedrückt, die Entstehung des Staates ist als ein länger dauernder Werde- 
gang vorzustellen). Geht man diesem legten Gedanken nach, so ent- 
steht das Problem, wie weit bereits auf der Stufe der genossenschaft- 
lichen Organisation die Eigenschaften des eigentlichen Staates in 
schwächerer Form wenigstens in manchen Fällen ausgebildet sind. Die 
Untersuchung ergibt immerhin eine ziemliche Menge von Tatsachen, die 
in dieser Richtung liezen. Man kann daher. wenn man das Problem von 
1) Max Schmidt, Die Aruaken, Heft 1 der von mir herausgegebenen Studien 
zur Ethnologie und Soziologie, Leipzig 1916. 
2?) Vgl. darüber meine Stetigkeit im Kulturwandel, Leipzig 1908, passim. 
3) Vgl. meinen Aufsag über die politische Organisation der Naturvölker in der 
Zeitschrift für Sozialwissenschaft BA 4
	        
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