474 Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe.
wirtschaftlichen Vorteils, insbesondere die bewußte Absicht eines solchen
erschöpft den Sachverhalt der Eroberung und Machterhaltung nicht: das
kollektive Ehrgefühl, der kollektive Wille zur Macht aus bloßer Liebe
zur Macht, endlich Abenteuerlust und Unternehmungsdrang sind ur-
sprünglichere und stärkere Motive teils für die Eroberung teils für die
Erhaltung der Macht. Die Tatsache der Macht ist von der in Rede
stehenden Theorie an sich richtig erfaßt, aber dabei meist nur die äußere
Seite des Sachverhalts gewürdigt — und wenn das Wesen des ganzen
Sachverhalts ausdrücklich auf diese äußere Seite beschränkt wird, so ver-
härtet sich die Theorie zum irrigen Dogma.
4. Wir wenden uns nunmehr der Frage zu, welcher Grad inne-
rer Verbundenheit innerhalb des Staates besteht, oder allgemei-
ner der Frage, welches Grundverhältnis oder welche Grundverhältnisse
innerhalb der staatlich organisierten Gruppe und der entsprechenden
Gesellschaft bestehen. Die Antwort lautet, daß neben der Gemeinschaft
auch alle übrigen Grundverhältnisse in Betracht kommen. Auf der Stufe
der genossenschaftlichen Organisation bleiben die übrigen Grundverhält-
nisse jedoch wesentlich im Hintergrunde. Große Stärke und Bedeutung
gewinnen sie erst in der herrschaftlichen Organisation, auf die wir uns
im folgenden beschränken. Auch die neueren Theorien des Staates be-
tonen noch gerne einseitig das eine oder andere Grundverhältnis und
übersehen dabei die übrigen. So erblickt eine patriarchalisch-christliche
Auffassung gewisser Romantiker im Staate im Kern eine Gemein-
schaft und will deswegen auf sein ganzes Tun die Gemeinschaftsmoral
angewendet wissen. In diesem Sinne äußerte einer seiner Vertreter über
Bismarck den Wunsch: „Möge Gott ihn erkennen lassen, daß der kleine
Katechismus auch für Staatsmänner gilt‘“!). Verbreiteter sind zwei an-
dere Gruppen von Theorien. Für die eine liegt das Wesen des Staates
im Rechte. Ein klassischer Vertreter dieser Richtung ist Kant, für
den jeder Kampf und jede Gewaltanwendung vor dem Forum der stren-
gen Sittlichkeit schlechtweg ein Unrecht bedeutet, vielmehr peinliche
gegenseitige Achtung der einmal bestehenden Rechte das Fundament und
das Wesen alles Zusammenlebens ausmacht. Diese Auffassung erfaßt
freilich eine Grundeigenschaft und treibende Kraft in Wesen und
Entwicklung gerade des modernen Staates. Eine andere Anschauung
stellt statt dessen die Macht in den Mittelpunkt. Sie ist dabei noch
mehr durch die Tatsachen der äußeren Politik als diejenigen der Klassen-
kämpfe bestimmt.
In Wirklichkeit, wie gesagt, mischen sich alle Verhält-
1) Ludwig v. Gerlach, zitiert bei Stillich, Die politischen Parteien II, 43.