Full text: Gesellschaftslehre

Der Instinkt des Selbstgefühles. 
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rechten Wert erst dann, wenn auch die Augen anderer darauf ruhen, 
davon Kenntnis nehmen und es würdigen. Auch der einsamste Mensch 
kann nicht ganz ohne Zuschauer, auch der einsamste Denker oder Künst- 
ler nicht ohne wenigstens einen kleinen Kreis von Bewunderern auskom- 
men. Auch der Trieb zur Pflege und Belehrung, der namentlich der Ju- 
gend gegenüber zum Durchbruch kommt, enthält in der Regel als einen 
Unterton das Motiv des Selbstgefühles in sich, ebenso wie die Neigung, 
seine Erlebnisse und Leistungen mitzuteilen. 
5. Zum Schluß noch ein Wort über das eigenartige Phänomen der 
Verlegung des Selbstgefühles, das wir als Schamgefühl bezeichnen. 
Die überwiegende Meinung bringt diese Regung bekanntlich in enge Be- 
ziehung zum Sexualleben, jedoch mit Unrecht, zum mindesten mit großer 
Einseitigkeit. Der Anlaß zum Schamgefühl ist viel umfassender. Es sind 
überhaupt drei Gruppen von Tatbeständen (und von angeborenen An- 
lagen) zu unterscheiden, bei denen (oder bei deren Verlegung) es sich 
regt. Erstens besigt der Mensch einen angeborenen Trieb, gewisse leib- 
liche Funktionen (aber nicht deren Organe) vor seinen Mitmenschen zu 
verbergen. Zweitens ist dem Menschen angeboren eine Tendenz, alles was 
zum innersten Kern seiner Persönlichkeit gehört, also die ganze Welt 
des Intimen, zu verschleiern oder damit zurückzuhalten; insbesondere 
macht sich diese Haltung auf dem erotischen Gebiete als Tendenz zum 
Sträuben und zur Zurückhaltung bemerklich. Endlich drittens, und dieser 
Fall kommt hier für uns allein in Betracht, regt sich das Schamgefühl da, 
wo der Mensch auf einer wesentlichen Verlegung der Moral ertappt wird; 
oder auf höherer Stufe auch da, wo er sich selbst ein entsprechendes 
Unrecht eingestehen muß. Zu dieser Sphäre der Moral können nach den 
Verhältnissen auch Ehrenvorschriften, Sitten und Umgangsformen ge- 
hören. Die Verlegung der Schicklichkeit kann dabei auf dem Gebiet 
des Sexuellen oder allgemeiner der leiblichen Funktionen überhaupt 
liegen, braucht es aber durchaus nicht. Das Wesentliche ist stets, daß der 
Betroffene das Bewußtsein hat, durch Verlegung der herrschenden Nor- 
men seinen Wert in den Augen seiner Umgebung oder in seinen eigenen 
gemindert zu haben. Eigenartig ist das Phänomen insofern, als hier von 
einer Verlegung eines Instinkts im Sinne eines positiven Tatbestandes zu 
sprechen ist. Im allgemeinen können Instinkte nur befriedigt werden 
oder unbefriedigt bleiben, aber nicht in dem hier gemeinten Sinne verlegt 
werden. Der Zustand des unbefriedigten Ehrgefühls z. B. ist in diesem 
Sinne durchaus verschieden von dem eines Schamgefühles, das sich wegen 
eines festgestellten Unrechtes regt. 
Über abnorme Schwäche des Selbstgefühles vgl. $ 5,1 und 5.9. 
Die einzelnen Inhalte des Schamgefühls (d. h. die Tatbestände. durch die es
	        
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