Full text: Zur Wertzollfrage

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üben sollen. Erst wenn dieses Prüfungsamt, dessen Zu 
sammensetzung eine Furcht der beteiligten Erwerbskreise 
vor unsachgemäßer Behandlung der ihm vorgelegten 
Fragen nicht mehr aufkommen lassen konnte, eine Wert 
anmeldung für unzulänglich erklärt, steht es der Reichs 
finanzverwaltung zu, von ihrem Ankaufsrecht unter Ver 
gütung des angemeldeten Wertes zuschläglich 5 vom Hundert 
desselben Gebrauch zu machen. Tut sie es nicht, so bleibt der 
angemeldete Wert für die Verzollung allein maßgebend. 
Der Antrag 14 — und ebenso später der Ge 
setzentwurf wie das Gesetz selbst — stattete bas Prüfungs 
amt mit den weitestgehenden Befugnissen aus, die zur 
Ermittelung aller näheren Umstände beim Kaufabschlüsse 
führen können; zu Erhebungen aller Art, Forderung der 
Vorführung von Probeballen, örtlichen Besichtigungen, 
mündlicher oder schriftlicher Befragung von Verkäufern 
und Verarbeitern sowie zur Zuhülfenahme der Handels 
kammern und Sachverständigen der Handelskammern ist 
es berechtigt. So wurde es ihm möglich gemacht*), auch 
alle Begleitumstände eines weit zurückliegenden Kaufab 
schlusses bei Nachprüfung der Wertanmeldung in Rück 
sicht zu ziehen, was deshalb nötig ist, weil die 
Rohstoffe oft viele Jahre vor ihrem Bezüge gekauft 
werden und bis zu ihrem Bezug im Auslande, bezw. 
Zollauslande, bleiben. 
Die letzte Entscheidung etwaiger Zweifelsfragen über 
*) Vergl. begründende Bemerkungen zum Geietzeniwurfe; Näheres 
über letztere auf S. 43 dieser Schrift, Fußnote *.
	        
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