Aus dem Vorwort zur ersten Auflage.
Über Ziel und Inhalt des Buches unterrichtet die Einleitung. Es
sei daraus nur das Folgende herausgehoben. Dieses Buch behandelt
weder die Urgeschichte der Ehe noch den Ursprung des Staates, es fragt
nicht nach den Gesegßen des geschichtlichen Lebens oder nach universell
verbreiteten Kulturstufen. Auch erörtert es weder den sozialen Aufstieg
oder das Wesen des Berufes, noch befaßt es sich mit Sozialpolitik oder
Kriminalstatistik und ebensowenig mit dem Rassenproblem oder der Be-
einflussung der natürlichen Auslese durch die Kultur oder den Leistungen
des Krieges in dieser Hinsicht. Den Gegenstand des Buches bilden viel-
mehr die letsten Formen, Kräfte und Tatsachen des gesellschaftlichen
Lebens schlechtweg und damit Gebilde, die unabhängig von allem histo-
rischen Wandel aus dem Wesen der Gesellschaft folgen. Es ist im Grunde
dasjenige Ziel, das bereits Simmel vorgeschwebt hat, das aber bei
dem damaligen Stand der Forschung noch nicht lösbar war. Lösbar ge-
worden ist es vielmehr erst durch die Entwicklung der Phänomenologie,
die uns in ganz neuer Weise umfassende Reihen letter apriorischer Tat-
bestände festzustellen ermöglicht. Sie gewährt uns für unser Gebiet die
Möglichkeit, die unübersehbare Fülle der Tatsachen auf einen verhältnis-
mäßig geringen Bestand von Urphänomenen zurückzuführen, ähnlich und
zugleich völlig anders, wie die rationalen Naturwissenschaften alle Er-
scheinungen aus legten Elementen und Naturgesegen ableiten; und da-
mit die weitere Möglichkeit statt empirisch-induktiver, oft mehr oder
weniger zufälliger Typen solche aufzustellen, die einen unbedingten lo-
gischen Vorzug darin besigen, daß sie aus dem „Wesen“ der Dinge folgen.
In inhaltlicher Hinsicht ergibt sich eben durch dieses Ver:
fahren, daß alles gesellschaftliche Leben einen spezifischen inneren Zu-
stand seiner Träger bedeutet, nämlich eine spezifische innere Verbunden-
heit in sich enthält, die von allen Anpassungs- und Nüßglichkeitsverhält-
nissen grundverschieden ist. Was Tönnies in seiner Entdeckung der
Gemeinschaft als einer besonderen Lebensform begonnen hatte, ist hier
folgerecht zu Ende geführt. —