Object: Preußisches Landbuch

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nommenc wird eine Pension bis zum Betrage von 60 Thlr. entrichtet. 
In den beiden Jahren vom 1. April wurden 113 Pfleglinge 
neu aufgenommen, darunter 97 unentgeltlich, die übrigen gegen Kost 
geld. Im Ganzen waren 45 Stellen vorhanden. Einnahme war in 
dem ersten der beiden Jahre 5635, Ausgabe 5556 Thlr., in dem zweiten 
Einnahme 3992, Ausgabe 3708 Thlr. 
Magdeburger Freitisch.Fonds. 
Der Magdeburger Freitisch-Fonds besteht nach dem Statut von 1857 
a) aus dem von König Friedrich Wilhelm IV. 1845 bewilligten Zu 
schuß von 1000 Thlr. jährlich aus Staats-Fonds Behufs Wiederher 
stellung des in alten Zeiten begründeten Magdeburger Provinzial-Frei- 
tisches; b) ans den angesammelten und zu Kapital verzinsbar ange 
legten Ersparnisien des ursprünglichen Magdeburger Freitisch-Fonds im 
Betrage von 8731 Thlr. Die Einkünfte des Fonds werden, insoweit 
sie nicht zur antheiligen Deckung der Verwaltungskosten verbraucht, 
oder zur Verstärkung des Kapitalbestandes zurückgelegt werden, zur Ge 
währung von Tischgeldern an bedürftige, aus dem Herzogthum Magde 
burg gebürtige Studenten auf der Universität Halle verwendet. Die 
Würdigkeit des Beneficiaten ist nach den hierüber bestehenden allgemeinen 
Bestimmnngen zu beurtheilen, auch muß derselbe die vorgeschriebene 
halbjährige Prüfung bestehen. Die Verwaltung des Fonds hat der 
Kurator der Universität Halle. Er veranlaßt die zur Kollatur der 
vakanten Frcitischstellen berechtigten Behörden und Körperschaften zur 
Präsentation von Kandidaten. Er prüft die statutenmäßige Befähigung 
der Letzteren zum Genuß einer Freitischstelle und entscheidet nach dieser 
Prüfung über die Verleihung und Wicderentziehung derselben. Die 
Präscntation^zu Freitischstellcn steht zu: a) dem Kurator der Univer 
sität für 1 stelle; b) den theologischen, juristischen, medizinischen und 
philosophischen Fakultäten der Universität durch die zeitigen Decane für 
je 1 Stelle; c) dem Dom-Gymnasium zu Magdeburg durch den Direk 
tor 1 Stelle; d) dem Gymnasium des Klosters U. L. F. zu Magde 
burg durch den Propst des Klosters event, den Rektor des Gymnasiums 
şà 1 Stelle; e) der Ritterschaft des Kreises Reuhaldensleben unter 
Zu^csrllung der kreistagsfähigen Rittergutsbesitzer in dem Theile des 
„Y.! + Gardelegen, welcher früher zu dem Magdeburger Holzkreise 
1 SLs \\ f ) der Ritterschaft des Kreises Wolmirstädt 
1 @ te*, en r en alternirend in der vorstehenden Relhefolge 
, unû şiir 'â?« Ņàschaft des Saalkreises in seiner alten Bcgren- 
tóWrsaír-wSsa 
% Innern, Lobesiin, Wettin, Neumark, Glaucha, alternirend 
l Stelle; p) den Magisträten der Städte Wanzleben, Möckern,
	        
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