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nommenc wird eine Pension bis zum Betrage von 60 Thlr. entrichtet.
In den beiden Jahren vom 1. April wurden 113 Pfleglinge
neu aufgenommen, darunter 97 unentgeltlich, die übrigen gegen Kost
geld. Im Ganzen waren 45 Stellen vorhanden. Einnahme war in
dem ersten der beiden Jahre 5635, Ausgabe 5556 Thlr., in dem zweiten
Einnahme 3992, Ausgabe 3708 Thlr.
Magdeburger Freitisch.Fonds.
Der Magdeburger Freitisch-Fonds besteht nach dem Statut von 1857
a) aus dem von König Friedrich Wilhelm IV. 1845 bewilligten Zu
schuß von 1000 Thlr. jährlich aus Staats-Fonds Behufs Wiederher
stellung des in alten Zeiten begründeten Magdeburger Provinzial-Frei-
tisches; b) ans den angesammelten und zu Kapital verzinsbar ange
legten Ersparnisien des ursprünglichen Magdeburger Freitisch-Fonds im
Betrage von 8731 Thlr. Die Einkünfte des Fonds werden, insoweit
sie nicht zur antheiligen Deckung der Verwaltungskosten verbraucht,
oder zur Verstärkung des Kapitalbestandes zurückgelegt werden, zur Ge
währung von Tischgeldern an bedürftige, aus dem Herzogthum Magde
burg gebürtige Studenten auf der Universität Halle verwendet. Die
Würdigkeit des Beneficiaten ist nach den hierüber bestehenden allgemeinen
Bestimmnngen zu beurtheilen, auch muß derselbe die vorgeschriebene
halbjährige Prüfung bestehen. Die Verwaltung des Fonds hat der
Kurator der Universität Halle. Er veranlaßt die zur Kollatur der
vakanten Frcitischstellen berechtigten Behörden und Körperschaften zur
Präsentation von Kandidaten. Er prüft die statutenmäßige Befähigung
der Letzteren zum Genuß einer Freitischstelle und entscheidet nach dieser
Prüfung über die Verleihung und Wicderentziehung derselben. Die
Präscntation^zu Freitischstellcn steht zu: a) dem Kurator der Univer
sität für 1 stelle; b) den theologischen, juristischen, medizinischen und
philosophischen Fakultäten der Universität durch die zeitigen Decane für
je 1 Stelle; c) dem Dom-Gymnasium zu Magdeburg durch den Direk
tor 1 Stelle; d) dem Gymnasium des Klosters U. L. F. zu Magde
burg durch den Propst des Klosters event, den Rektor des Gymnasiums
şà 1 Stelle; e) der Ritterschaft des Kreises Reuhaldensleben unter
Zu^csrllung der kreistagsfähigen Rittergutsbesitzer in dem Theile des
„Y.! + Gardelegen, welcher früher zu dem Magdeburger Holzkreise
1 SLs \\ f ) der Ritterschaft des Kreises Wolmirstädt
1 @ te*, en r en alternirend in der vorstehenden Relhefolge
, unû şiir 'â?« Ņàschaft des Saalkreises in seiner alten Bcgren-
tóWrsaír-wSsa
% Innern, Lobesiin, Wettin, Neumark, Glaucha, alternirend
l Stelle; p) den Magisträten der Städte Wanzleben, Möckern,