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MM
u =
2 YN
Selbst wenn u, — ebenso wie E(o) — unbekannt ist, folgt
aus dieser Relation eine sehr wichtige Eigenschaft des Durch-
schnitts g, welche diese Größe als präsumptiven Wert für E(o) be-
sonders verwendbar macht. Fragt man nach der Wahrscheinlichkeit
P dafür, daß die Abweichung g — E(o) nicht größer ist als eine
gegebene Größe a, so hat man nämlich, ohne Rücksicht darauf,
welchem Verteilungsgesetz die Beobachtungen 0 und der Durch-
schnitt g folgt, in jedem Fall (vgl. $ 128)
P>1-— A
a aVN
ya A
Ho A;
so
da
Bß P>1
— ML
{
‚N
ist.
Wenn es möglich ist, die benutzten Voraussetzungen festzuhalten
(daß die Beobachtungen 0 demselben Verteilungsgesetze folgen und
voneinander unabhängig sein sollen), auch wenn die Anzahl (N) der
Beobachtungen sehr groß genommen wird, dann ersieht man hieraus,
daß die Wahrscheinlichkeit, daß der bei stets wachsender
Zahl von Beobachtungen bestimmte Durchschnitt g höchstens mit
einem willkürlich gewählten, aber gegebenen Betrage a von der ge-
suchten Erwartung E(o) abweicht, sich 1 nähern muß, je größer
N wird, wie klein auch a gewählt sein mag. („Das Gesetz der
großen Zahl“.)
Falls die Beobachtungen alternative Versuche betreffen, die mit
konstanten, aber unbekannten Wahrscheinlichkeiten p und q jeder
für sich entweder die Antwort 1 oder 0 (günstig oder ungünstig)
geben, dann gibt der Durchschnitt g von N solchen Beobachtungen
die relative Häufigkeit an, in der die Anzahl günstiger Begeben-
heiten eingetroffen ist, und da das Verteilungsgesetz für g binomial
oder mit Annäherung exponential wird, kann man in diesem Falle
eine schärfere Bestimmung der Wahrscheinlichkeit P an der Hand
der Tabelle 22 als mittels der Tchebycheffschen Ungleichheit erhalten.
Aber da der mittlere Fehler im Verteilungsgesetz für g wie bisher
_ 4 1/24 wird,
Ua — UN VS