Die Eigenart des italienischen Etats gegenüber den Etats. anderer Länder besteht in der Unterscheidung
sämtlicher Ausgaben nach vier Kategorien, die in erster Linie dem Streben nach genauer Übersicht über
die Entwicklung des Staatsvermögens dienen. Die erste Kategorie enthält die »tatsächlichen« Ausgaben
für die Staatsverwaltung, die zweite die Investierungsausgaben im Interesse der Eisenbahnverwaltung,
die durch Anleihen gedeckt werden; die dritte Kategorie umfaßt die Kapitalverrechnung, also besonders
den Schuldendienst und den Umsatz von Vermögenswerten, während in der vierten Kategorie nur die
Verrechnung von Geldern geführt wird, die der Staat als Vermittler für Dritte, insbesondere Gemeinde-
verbände, einkassiert.
Während bei den Ministerien Ausgabe- und Einnahmeetats grundsätzlich getrennt sind, stehen sich
in den Sonderetats Einnahmen und Ausgaben gegenüber, Sonderetats werden aufgestellt durch die
Betriebsverwaltungen der Staatseisenbahn, nach dem Kriege auch des Post-, Telegraphen- und Telephon-
dienstes, als Anhänge des Etats des Verkehrsministeriums?), ferner für die Kolonien als Anhänge des
Etats des Kolonialministeriums. Auch andere Ministerialetats enthalten ähnliche Spezialetats für gewisse
Fonds, wie der Etat des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten den Fonds für Wanderungswesen.
der Etat des Kultusministeriums den Fonds für säkularisierte Kirchengüter u. a.
Die belgische Regierung legt ihre Berechnungen für die Finanzwirtschaft des kommenden Etat-
jahres dem Parlament in einer Reihe einzelner Gesetzentwürfe vor. Neben den Budgets für den ordent-
lichen Verwaltungsbedarf werden in besonderen Etats veranschlagt die Staatsschuld, der außerordentliche
Haushalt?), die Ausgaben für die Ausführung des Friedensvertrages, die staatlichen Erwerbsbetriebe,
die Ausfälle und Rückzahlungen von Steuern sowie das Budget der Einnahmen und das Budget für
den Etat durchlaufende Posten.
Die Form der Ausgabeveranschlagung Großbritanniens unterscheidet sich von derjenigen der
anderen drei Länder grundsätzlich durch die Trennung der durch Permanent Statutes festgelegten so-
genannten Consolidated Fund Charges von den jährlich zu bewilligenden Ausgaben, den Supply Charges.
Für die Ausgaben des Consolidated Fund werden eigentliche Voranschläge nicht aufgestellt. Die jährlich
zu bewilligenden Annual Supply Charges bestehen aus den Voranschlägen für die drei Ministerien der
Landesverteidigung, Navy, Army, Air, den Voranschlägen für die acht Klassen der Civil Services und
denjenigen für die drei Revenue Departments: Customs and Exeise, Inland Revenue und Post Office, ins-
gesamt vierzehn »Estimates«, die dem Parlament vorgelegt werden. Die Consolidated Fund Services und
die Voranschläge für die Supply Services werden im Financial Statement den Voranschlägen der Ein-
nahmen gegenübergestellt, so daß dieses das eigentliche Budget des Vereinigten Königreiches ist. Es ist
zwar anzunehmen, daß durch die Verarbeitung der Ausgabevoranschläge für die Supply Services und der
Consolidated Fund Services?) der größte Teil des Ausgabebedarfes erfaßt wurde, immerhin bestehen
Anzeichen dafür, daß darüber hinaus für bestimmte Zwecke, z. B. für gewisse staatliche Erwerbsbetriebe,
Fonds usw. Summen bewilligt und ausgegeben werden, die im Etat nicht erscheinen. Über derartige
Fonds lagen lediglich Abrechnungen für zurückliegende Jahre vor, die im Text gelegentlich mitverwertet
sind. Teilweise decken diese Fonds ihre Ausgaben aus eigenen Einnahmen, die nicht durch den Staats-
etat laufen.
Noch problematischer in Bezug auf die Einheit des Budgets zeigt sich die Ausgabeveranschlagung in
Frankreich. Sie erfolgt nach dem Entwurfe der Regierung im Budget General des Depenses und in
den Budgets Annexes Rattaches pour Ordre au Budget General. Während das Budget General die Etats
der großen Verwaltungszweige enthält, sind die Budgets Annexes, von denen dem Etat für 1914 zehn*),
dem Etat für 1925 zwölf?) beigegeben waren, ursprünglich als Spezialausweise und Rentabilitätsberech-
nungen gewisser selbständiger Dienste und staatlicher Erwerbsbetriebe gedacht, die mit den erforderten
Zuschüssen oder den erzielten Überschüssen bestimmungsgemäß im Budget General erscheinen sollen.
Die Praxis weicht von dieser Bestimmung ab, indem wohl einige, wenn auch meist erhebliche Einnahme-
oder Ausgabeposten im Budget General erscheinen; diese Summen entsprechen aber meist nicht der
Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Budget Annexe, so daß hier die Mög-
lichkeit von Doppelzählungen oder Nichtberücksichtigung von Ausgaben besteht.
*) Vor dem Kriege war der Eisenbahnetat dem Etat des Ministeriums für Öffentliche Arbeiten als Anhang beigegeben.
2) Vgl. 8. 27.
® An SH der einzelnen Ausgaben der Consolidated Fund Services für 1925/26 wurden die in den Finance Accounts für 1924/25 aus-
gewiesenen verarbeitet, Insofern wurde von dem Grundsatze, der Verarbeitung die Regierungsentwürfe zugrunde zu legen, abgewichen. Die
Zahlen für 1924/25 zeigen von denen für 1925/26 in der Endsumme nur geringfügige Abweichungen.
4) Budgets Annexes, 1914: 1. Monnaies et Medailles. 2. Imprimerie Nationale. 3. Legion d’Honneur. 4. Poudres et Salp’tres, 5, Caisse
des Invalides de la Marine. 6. Ecole Centrale des Arts et Manufaclures. 7. Caisse Nationale d’Epargne. 8. Chemin de Fer et Port de 1a
Reunion. 9. Ancien Röseau des Chemins de Fer de V’Etat. 10. Röseau Rachet& des Chemins de Fer de V’Ouest.
5) Budgets Annexes, 1925: 1. Fabrication des Monnaies et Medailles. 2. Imprimerie Nationale. 3. Services des Manufactures de V Etat
en Alsace et Lorraine. 4. Legion d’Honneur. 5. Services des Poudres. 6. Ecole Centrale des Arls et Manufactures. 7. Postes, TeElegraphes
et T&löphones. 8. Caisse Nationale d’Epargne. 9. Chemin de Fer et Port de la Reunion. 10. Chemin de Fer de VEtat. 11. Chemin de Fer
A’ Alsace et de Lorraine. 12 Caisse des Invalides de In Marine.
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