Metadata : Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

Die  Verstaatlichung  der  Bergwerke.

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„Berlin,  17.  November  1891.
Meiner  Zusage  gemäß  teile  ich  dem  Vorstande  in  bezug  auf
das  Resultat  der  auf  Grund  meines  vertraulichen  Erlasses  an
die  Handelskammern  von  Westfalen  und  der  Rheinprovinz  vom
2.  Februar  d.  J.  veranlaßtenErhebungen  folgendes  ergebenst  mit
1.  Der  gegen  einzelne  Zechen  erhobene  Vorwurf,  daß  sie  den
Wagenmangel  lediglich  vorgeschoben  hätten,  um  sich  ihren  vertragsmäßigen ­
  Verpflichtungen  zu  entziehen,  ist  durch  die  angeführten ­
  Tatsachen  nicht  erwiesen  worden.  Ich  halte  denselben
für  unbegründet.  2.  Die  weitere  Behauptung,  daß  im  Beginn
dieses  Jahres  zeitweise  das  Ausland  mehr  Kohlen  erhalten  habe,
als  das  Inland,  ist  zwar  tatsächlich  zutreffend,  ich  nehme  aber
als  festgestellt  an,  daß  ein  Vorwurf  gegen  die  Zechenverwaltungen ­
  hieraus  nicht  abgeleitet  werden  kann,  weil  die  Ursachen ­
  in  Verhältnissen  liegen,  die  die  Zechen  nicht  herbeigeführt ­
  haben  und  nicht  ändern  konnten.  (Wie  der  Bergbauliche ­
  Verein  in  seiner  Eingabe  bemerkt,  sei  das  hauptsächlich,
auf  die  vertragsmäßigen  Sonderzüge  nach  dem  Auslande  zurückzuführen ­
  ,  deren  regelmäßige  Beladung  auch  in  der  Verkehrsstockung ­
  im  vorigen  Winter  ihres  Wissens  die  Eisenbahnbehörden ­
  verlangt  hätten).  3.  Ebenso  ist  die  Behauptung
tatsächlich  zutreffend,  daß  an  vielen  Absatzorten  des  Auslandes ­
  rheinisch-westfälische  Kohlen  billiger  verkauft  worden
sind  als  im  Inlande.  Wenn  der  Vorstand  in  der  Eingabe  vom
18.  Juli  d.  J.  die  Berechtigung  zu  diesem  Verfahren  aus  der  Notwendigkeit ­
  ableitet,  den  Preis  der  Kohlen  in  ausländischen
Absatzgebieten  nach  den  Konkurrenzpreisen  dieser  zu  gestalten
wenn  Wohlderselbe  glaubt,  darauf  aufmerksam  machen  zu
müssen,  daß  es  .  jeder  Industrie  und  jedem  einzelnen  Gewerbetreibenden ­
  freistehe,  seine  Preise  für  das  Ausland  und  für  das
Inland  beliebig  zu  gestalten,  daß  auch  die  Kohlenindustrie
sich  jederzeit  diese  Freiheit  Vorbehalten  müsse,  so  lange
sie  Gegenstand  privater  geschäftlicher  Unternehmungen ­
  ist,  so  will  ich  dieser  Auffassung  an  sich
die  Berechtigung  nicht  absprechen.  Anderseits  muß  ich  aber
für  die  Staatsregierung  das  Recht  und  die  Pflicht  in  Anspruch
nehmen,  durch  die  ihr  zur  Verfügung  stehenden  Mittel  für
Hebung  und  Förderung  der  einheimischen  Gewerbetätigkeit
und  jedes  ihrer  einzelnen  Zweige  zu  sorgen  und  dieselbe  vor
Gefährdung  ihrer  Leistungs-  und  Konkurrenzfähigkeit  nach
Möglichkeit  zu  bewahren.  In  Anerkennung  dieser  Pflicht  hat
unter  anderm  die  Staatsregierung  auf  Andrängen  der  Kohlenindustrie ­
  Maßnahmen  zugunsten  ihrer  Absatzverhältnisse  und
der  Preisgestaltung  ihrer  Produkte  zur  Einführung  gebracht.
Die  Anführung  des  Vorstandes,  daß  eine  Einwirkung  auf  dm
Industrie  hinsichtlich  der  Preisgestaltung  von  seiten  der  Königlichen ­
  Staatsregierung  bisher  noch  nicht  versucht  worden  ist,-
            
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