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strömuug wegen der Füllung sich nicht entwickeln kann. Bei den Aalpässen wie bei allen
Fischwegen ist nach ihrer Fertigstellung zu beobachten, ob die Tiere sie auch benutzen. Ge
schieht dies nicht, so ist nach der Ursache der Unwirksamkeit zu forschen und diese zu beseitigen.
Mit den Fischwegen sind die Einrichtungen eines Stauwerks im wesentlichen be
schrieben, es ist jetzt nur noch nötig, den Ausbau der dazwischen liegenden Haltung zu
schildern.
In früheren Zeiten, wo noch die Schiffe ausschließlich von Menschen oder Pferden
gezogen wurden, war es stets nötig, einen Weg für dieselben am Ufer anzulegen. Dieser
heißt Leinpfad oder Treidelweg. Heute ist er weniger wichtig, da fast überall der
Schiffszug durch Schleppschiffe bewirkt wird. Sollte der Leinpfad nicht zu entbehren
sein, so muß man ihn nicht zu weit vom Ufer entfernt in solcher Höhe anordnen, daß
er bei allen schiffbaren Wasserständen begehbar ist. Etwaige Nebenflüsse sind mittels
Brücken zu überschreiten. Der Leinpfad muß ferner gegen überströmendes Wasser
durch eine schwere Pflasterung geschützt werden. Auch Entwässerungsgräben dürfen
nicht fehlen.
Da ferner der Fluß, wenn die Stauanlagen niedergelegt sind, manchmal längere
Zeit frei in seinem Bette fließt, muß er auf seiner ganzen Länge auch für diesen Zustand
ausgebaut werden. Es sind also bei der Kanalisierung alle Bauten anzuwenden, die
bei der Regulierung vorkommen. Es sind die Nebenarme abzuschneiden, die allzu
starken Krümmungen zu durchstechen, die Breite ist einzuschränken und die Ufer sind zu
befestigen. Letztere bis auf die von dem aufgestauten Wasser erreichte Höhe, wenn auf
dem Flusse schnellfahrende Schiffe verkehren. Kommen Reguliernngswerke in der Stau
periode unter Wasser, so ist durch Bojen oder andere Zeichen die Schiffahrt auf sie auf
merksam zu machen.
Durch den Ausbau des Stromlaufes bewirkt man eine längere Dauer der freien
Schiffahrt und eine Besserung der Hochwasserverhältnisse. Ein kanalisierter Fluß fordert
daher dieselben Bau- und Unterhaltungskosten, wie ein regulierter, außerdem aber noch
dasjenige, was man dauernd oder einmalig für die Stauwerke ausgeben muß. Man
wird also stets, wie in der Einleitung schon angedeutet wurde, versuchen, mit der Regu
lierung allein zum Ziele zu kommen.
Flußhäfen.
Auf einem schiffbaren Flusse findet der Güterumschlag in ausgedehnterem Maße
überall da statt, wo eine bequeme Verbindung mit der Eisenbahn und dem Landstraßen
netz besteht. Entweder geschieht die Umladung an den Ufern selbst oder in besonders
dafür hergestellten künstlichen Becken. Man unterscheidet Umschlagsplätze und Ver
kehrshäfen.
Ein Umschlagsplatz läßt sich im allgemeinen an jeder beliebigen Stelle des Flusses
anlegen, wenn nur die Breite und Tiefe des Fahrwassers genügend groß sind, und wenn
die im Fluß bestehende Wassergeschwindigkeit ein sicheres und bequemes Anlegen gestattet.
Vorteilhaft, aber nicht unbedingt notwendig ist eine hochwasserfreie Lage des Ufers. Der
Vorzug eines Umschlagsplatzes gegen einen Hafen besteht darin, daß die umzuladenden
Schiffe nicht die eigentliche Wasserstraße zu verlassen brauchen, was immer dann Schwierig
keiten macht, wenn von durchfahrenden Schleppzügen nur einzelne Schiffe anlegen. Auch
zu Thal gehende Fahrzeuge, die sich frei im Flusse treiben lassen, bedürfen zu ihrer
Einfahrt in ein geschlossenes Hafenbecken stets mehr oder weniger starker Schlepp
vorrichtungen, wenn sie nicht selbst mit Dampfmaschinen ausgestattet sind. Man wird
daher an weniger verkehrsreichen Plätzen und da, wo der Thalverkehr einzelner Last
schiffe besonders in Betracht kommt, Umschlagsplätze vorziehen. Da man diese ferner bei
wachsendem Verkehr leicht vergrößern kann, so sind die Kosten für die erste Anlage ver
hältnismäßig gering; wiederum ein Grund mehr, an Orten mit weniger lebhaftem Verkehr
Umschlagsplätzen den Vorzug zu geben; oft aber spielt sich jedoch auch ein ganz gewaltiger
Verkehr unmittelbar an den Ufern eines Flusses ab. Es ist dies besonders da der Fall,