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die im ganzen b Sterbepunkte enthält, durch die in die Figur ein-
gezeichnete schräge Linie in zwei Geburtsjahrgruppen (Elementar-
gruppen ABD und ADC) geteilt werden. Wieviele der b Sterbe-
punkte auf jede von diesen entfallen, hängt natürlich davon ab, wie
diese b Punkte über die ganze Gruppe verteilt sind. Könnte man
rechnen, daß die b Punkte gleichmäßig verteilt lägen, so wären die
beiden Größen, b, (in der ältesten Generation ABD) und b, (in
der jüngsten AD C), beide gleich 4b. Diese Voraussetzung kann
jedoch nicht immer als erfüllt angenommen werden; in weniger aus-
geprägtem Grade gilt dies in der Regel bei der Verteilung in der
Richtung der Sterbezeit-Achse, aber auf den meisten Altersstufen
häufig um so mehr bei der Verteilung in der Richtung der Alters-
achse. Die Altersgliederung in dem Bestande, aus dem die Sterbe-
fälle hervorgegangen sind, ist hier natürlich entscheidend. Sind a,
b und c gleich groß, dann liegt indes kein Grund für die Annahme
vor, daß sich die Sterbepunkte weder im untersten noch im obersten
Teil des Intervalls anhäufen. Weisen dagegen die Zahlen a, b und c
eine deutliche Bewegung auf. so daß entweder
a>b>c
oder a<b<C,
dann ist anzunehmen, daß die b Sterbepunkte der untersten Grenze
der Altersintervalle (resp. der obersten) am nächsten liegen; dies
hat im Gefolge, daß b, kleiner (resp. größer) als 4b und b, in ent-
sprechendem Umfange größer (resp. kleiner) wird. Setzt man bei-
spielsweise voraus, daß die Sterbepunkte in der Richtung der t-Achse
gleichmäßig verteilt sind, sich jedoch nach einem Polynomium zweiten
Grades in der Richtung der x-Achse verteilen, dann lassen sich die
Konstanten des Polynomiums mittels der Newtonschen Formel durch
die 3 Zahlen a, b und c bestimmen; und nimmt man an, daß diese
Verteilung für die ganze Gruppe ABDC gelte, so ergibt sich, wie
des näheren im Anhang erwiesen, daß der den ältesten (resp. jüngsten)
der in Betracht kommenden Geburtsjahrgänge gehörende Teil gleich
b a—c
b = Im
resp. b, = 3 ;
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wird. 4
Es handelt sich also im allgemeinen um eine recht unbedeutende
Berichtigung des zuerst ermittelten Resultats.