Full text: Grundzüge der Theorie der Statistik

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sprechenden Intensitäten zu und v je für sich berechnet, dann kann 
man die Wahrscheinlichkeit dafür finden, innerhalb einer gegebenen 
Zeit entweder zu sterben oder invalide zu werden. 
Die Personen, welche invalide werden, „wandern“ beim Eintreten 
des Unglücksfalls von der betrachteten Bevölkerungsgruppe von 
Aktiven in die Gruppe der Invaliden über. Der Zugang zu dieser 
wird im wesentlichen gerade aus dieser „Einwanderung“, welche in 
jedem Alter eintreffen kann, bestehen, und die Gruppe wird im all- 
yemeinen eine andere Sterblichkeit als die aktive Gruppe aufweisen. 
Beobachtet man, wieviele Sterbefälle sich in dieser Bevölkerungs- 
zruppe im Laufe einer gegebenen Observationsperiode im Alter von 
x bis x-+-h ereignen und die von dieser Bevölkerung in der Periode 
durchlebte Zeit, so läßt sich in gewöhnlicher Weise eine Überlebens- 
zurve U(x) für diejenigen berechnen, welche das Alter x erreichen 
und vorher zu irgendeinem Zeitpunkt vom Unglück betroffen 
worden sind. 
Wie wir oben die Überlebenskurve, welche man erhielt, wenn 
»ntweder nur die Sterblichkeit oder sowohl Sterblichkeit als auch Aus- 
wanderung berücksichtigt werden, betrachten konnten, so kann man 
auch hier außer der Überlebenskurve U(x), welche die Sterblichkeit 
der Invaliden angibt, die „Überlebenskurve“ U,(x) betrachten, welche 
die Anzahl von Invaliden im Alter x angibt, wenn sowohl der 
Abgang durch Todesfall wie der Zugang durch „Einwanderung“ 
von Invaliden von der Gruppe der Aktiven berücksichtigt werden; 
lie hiervon stammende Zunahme wird natürlich von der Größe der 
oben besprochenen Invaliditätsintensität » und von der Größe der 
Gruppe von Aktiven L(x), welche dem ausgesetzt sind, invalide zu 
werden, abhängig. Aus U,(x) kann man wiederum die Anzahl von 
Sterbefällen finden, die im Laufe der Periode h unter Invaliden 
aintreffen; diese Anzahl wird natürlich größer als die Anzahl, die 
in der Bevölkerung U(x) eintrifft, welche letztere nur diejenigen 
detrifft, die vor dem Alter x invalide geworden, aber nicht in die- 
jenigen Sterbefälle einbegriffen sind, welche unter den im Alter x bis 
<-+h eingewanderten Invaliden eintreffen (vgl. im übrigen den 
Anhang). 
Da die Sterblichkeit der Invaliden außer vom Alter faktisch 
von der seit dem Eintreten der Invalidität verstrichenen Zeit ab- 
hängt, so ist auch hierauf Rücksicht zu nehmen. Es verhält sich 
hiermit in ähnlicher Weise wie mit der oben erwähnten Sterblich- 
keit unter den von der Lebensversicherung angenommenen ärztlich
	        
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