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sprechenden Intensitäten zu und v je für sich berechnet, dann kann
man die Wahrscheinlichkeit dafür finden, innerhalb einer gegebenen
Zeit entweder zu sterben oder invalide zu werden.
Die Personen, welche invalide werden, „wandern“ beim Eintreten
des Unglücksfalls von der betrachteten Bevölkerungsgruppe von
Aktiven in die Gruppe der Invaliden über. Der Zugang zu dieser
wird im wesentlichen gerade aus dieser „Einwanderung“, welche in
jedem Alter eintreffen kann, bestehen, und die Gruppe wird im all-
yemeinen eine andere Sterblichkeit als die aktive Gruppe aufweisen.
Beobachtet man, wieviele Sterbefälle sich in dieser Bevölkerungs-
zruppe im Laufe einer gegebenen Observationsperiode im Alter von
x bis x-+-h ereignen und die von dieser Bevölkerung in der Periode
durchlebte Zeit, so läßt sich in gewöhnlicher Weise eine Überlebens-
zurve U(x) für diejenigen berechnen, welche das Alter x erreichen
und vorher zu irgendeinem Zeitpunkt vom Unglück betroffen
worden sind.
Wie wir oben die Überlebenskurve, welche man erhielt, wenn
»ntweder nur die Sterblichkeit oder sowohl Sterblichkeit als auch Aus-
wanderung berücksichtigt werden, betrachten konnten, so kann man
auch hier außer der Überlebenskurve U(x), welche die Sterblichkeit
der Invaliden angibt, die „Überlebenskurve“ U,(x) betrachten, welche
die Anzahl von Invaliden im Alter x angibt, wenn sowohl der
Abgang durch Todesfall wie der Zugang durch „Einwanderung“
von Invaliden von der Gruppe der Aktiven berücksichtigt werden;
lie hiervon stammende Zunahme wird natürlich von der Größe der
oben besprochenen Invaliditätsintensität » und von der Größe der
Gruppe von Aktiven L(x), welche dem ausgesetzt sind, invalide zu
werden, abhängig. Aus U,(x) kann man wiederum die Anzahl von
Sterbefällen finden, die im Laufe der Periode h unter Invaliden
aintreffen; diese Anzahl wird natürlich größer als die Anzahl, die
in der Bevölkerung U(x) eintrifft, welche letztere nur diejenigen
detrifft, die vor dem Alter x invalide geworden, aber nicht in die-
jenigen Sterbefälle einbegriffen sind, welche unter den im Alter x bis
<-+h eingewanderten Invaliden eintreffen (vgl. im übrigen den
Anhang).
Da die Sterblichkeit der Invaliden außer vom Alter faktisch
von der seit dem Eintreten der Invalidität verstrichenen Zeit ab-
hängt, so ist auch hierauf Rücksicht zu nehmen. Es verhält sich
hiermit in ähnlicher Weise wie mit der oben erwähnten Sterblich-
keit unter den von der Lebensversicherung angenommenen ärztlich