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Nur bei einer quantitativen Einteilung kann davon die Rede
sein, den Einteilungsgrund als kontinuierlich anzusehen (Beispiele
hierfür sind: Alter, Einkommen, Körpergröße, Zeitpunkt für das
Eintreten eines Ereignisses usw.). Aber bei weitem nicht alle quantitativen
Einteilungsgründe können unmittelbar als kontinuierlich
angesprochen werden. Bei der zahlenmäßigen Charakterisierung gewisser
Eigenschaften (Kennzeichen) hat man z. B. nur für gewisse
diskret gelegene (d. h. nicht kontinuierliche), in der Regel ganze Zahlen,
Verwendung; beispielsweise wird man, wenn man einem Beutel mit
weißen und roten Kugeln solche entnimmt, nie eine gebrochene Anzahl
von Kugeln der verschiedenen Farben erhalten können; dasselbe
gilt bei der Beobachtung der Geburtsnummern geborener Kinder,
der Anzahl von Kronblättern bei Blumen und der Anzahl von Flossenstrahlen
bei Fischen usw.
Im folgenden wird dazu Gelegenheit sein, auf die praktische
Seite der Frage einzugehen, wie weit ein Einteilungsgrund qualitatiy
oder quantitativ oder vielleicht kontinuierlich ist; aber schon
an dieser Stelle soll besonders bemerkt werden, daß die Grenze
zwischen diesen verschiedenen Arten tatsächlich sehr fließend ist, und
zuguterletzt ist es in vielen Fällen eine Frage der Zweckmäßigkeit,
wieweit man einen Einteilungsgrund als zur einen oder zur anderen
Art gehörig betrachten will oder behandeln kann. Dies gilt besonders
hinsichtlich der Frage, ob ein quantitativer Einteilungsgrund kontinuierlich
ist oder nicht. Eine Einteilung nach einem kontinuierlichen
Kennzeichen wie dem Alter führt nicht notwendigerweise
mit sich, daß man unendlich viele und unendlich kleine Altersintervalle
betrachtet, was bei der praktischen Durchführung auch nicht
möglich ist; aber bei manchen Aufgaben kann man eine außerordentliche
Vereinfachung und Anschaulichkeit des Resultats erreichen,
wenn man direkt oder bei passender Umschreibung die Differenzialrechnung
mit ihren kontinuierlichen Einteilungsgründen verwendet.
Da die vorliegende Darstellung keine Kenntnis der Infinitesimalrechnung
voraussetzt, wird indessen weder hierauf noch auf den
Kreis der im Anschluß daran entstehenden besonderen Probleme eingegangen
werden.
Was von der Grenze zwischen quantitativen und kontinuierlichen
Einteilungsgründen gilt, gilt bis zu einem gewissen Grade
auch von der Grenze zwischen qualitativen und quantitativen Einteilungsgründen;
in vielen Fällen (z. B. bei einer Teilung nach Ge-Schlecht,
Zivilstand, Todesursache usw.) gibt es überhaupt keine