44. Werkstätten mit Motorbetrieb 107
9. Wenn Naturereignisse oder Unglücksfälle den regel⸗
mäßigen Betrieb einer Werkstätte unterbrochen haben, so
können Ausnahmen von den in Ziffer 3 Abs. 2, Ziffer 4
und 5 Abs. 1 bis 3 vorgesehenen Beschränkungen auf die
Dauer von vier Wochen durch die untere Verwaltungs—
behörde, auf längere Zeit durch die höhere Verwaltungs⸗
behörde zugelassen werden. In dringenden Fällen solcher
Art sowie zur Verhütung von Unglücksfällen kann die
Ortspolizeibehörde solche Ausnahmen höchstens auf die
Dauer von zwei Wochen gestatten.
Wenn die Natur des Betriebs oder Rücksichten auf die
Arbeiter in einzelnen Werkstätten es erwünscht erscheinen
lassen, daß die Arbeitszeit der jugendlichen Arbeiter oder
der Arbeiterinnen in einer anderen als der durch Ziffern 4,
5 Abs. 1, 3 vorgesehenen Weise geregelt wird, so kann —
besonderen Antrag eine anderweite Regelung hinsichtli
der Pausen durch die untere Verwaltungsbehörde, im
übrigen durch die höhere Verwaltungsbehörde gestattet
werden. Jedoch dürfen in solchen Fällen die jugendlichen
Arbeiter nicht länger als sechs Stunden beschäftigt werden,
wenn zwischen den Arbeitsstunden nicht Pausen von zu—
sammen mindestens einstündiger Dauer gewährt werden.
Die auf Grund vorstehender Bestimmungen zu treffen⸗
den Verfügungen müssen schriftlich erlassen werden.
B. Besondere Bestimmungen für Werk⸗
stätten des Handwerkes.
10. In Werkstätten des Handwerkes mit Motorbetrieb,
in denen in der Regel weniger als zehn Arbeiter beschäftigt
werden, finden auf die Beschäftigung männlicher jugend—
licher Arbeiter die Bestimmungen unter Ziffer 3 Abs. 2
Satz 1, Ziffer 4 Abs. 1, 2 und Ziffer 6 keine Anwendung.
Zum Handwerk im Sinne der vorstehenden Bestim—
mung sind zu rechnen die Betriebe der Bandagisten, Band—
wirker, Böticher, Buchbinder, Büchsenmacher, Bürsten- und
Pinselmacher, Drahiflechter, Drechslser, Stein-, Zink—-,
Kupfer⸗ und Stahldrucker, Färber und Zeugdrucker, Feilen—
hauer, Feinmechaniker, Gerber, Glaser, Gold- und Silber—
arbeiter, Graveure, Handschuhmacher, Hutmacher, Kamm—
macher, Klempner, Kürschner, Kupferschmiede, Messer—
schmiede, Metallgießer, Metzger (Fleischers, Mühlenbauer,
Musikinstrumentenmacher, Posanientiere, Sattler (Riemer,
Täschner), Schiffbauer, Schlosser, Grob⸗ und Hufschmiede,
Schneider, Schreiner (Tischler), Schuhmacher, Seifensieder,