Full text: Regelung des Arbeitsschutzes insbesondere der Arbeitszeit nach den zur Zeit gültigen Gesetzen und Verordnungen (nebst Ausführungsanweisungen) und dem Entwurf des Arbeitsschutzgesetzes (in der vom Reichsrat beschlossenen Fassung)

A 
110 BII. Arbeitsschutzbestimm. der Nebenverordn. d. GO. 
IV. Bäckereien und Konditoreien, Getreidemühlen, 
Konfeltionswerkstätten. 
18. Für Bäckereien und Konditoreien, welche nicht als 
Fabriken anzusehen sind, gelten, auch wenn sie mit Motoren 
betrieben werden, die Bestimmungen der Bekanntmachung 
vom 4. März 1896 (Reichsgesetzbl. S. 55), für die nicht 
als Fabriken anzusehenden Getreidemühlen mit Motor⸗ 
betrieb mit Ausnahme derjenigen, in welchen ausschließlich 
oder vorwiegend Dampfkraft verwendet wird, die Bestim⸗ 
mungen der Bekanntmachung vom 26. April 1899 
(Reichsgesetzbl. S. 273). Die Bestimmungen in dem 
8135 Abs. 2, 3, den 88 136, 137 Abs. 1 bis 3 und dem 
8138 der Gewerbeordnung finden auf diese Betriebe keine 
Anwendung. 
19. In der Kleider- und Wäschekonfektion gelten auch 
für Werkstätten mit Motorbetrieb die Bestimmungen der 
Verordnung vom 31. Mai 1897 (Reichsgesetzbl. S. 459). 
V. Schlußbestimmung. 
20. Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 
1. Januar 1901 in Kraft. 
b) Verordnung betr. die Ausdehnung der 99 135 bis 139 
und des 9 439b der Gewerbeordnung auf die Werkstätten 
der Kleider- und Wäschekonfektion 
Vom 31. Mai 1897 (Reichsgesetzbl. S. 459) 
Abg. durch Verordnung vom 17. Februar 1904 
(Reichsgesetzbl. S. 62) 
8 1. Die Bestimmungen der 88 135 bis 139, 8 139 b 
der Gewerbeordnung finden mit den aus dem folgenden 
sich ergebenden Abänderungen Anwendung: 
1. auf Werkstätten, in welchen die Anfertigung oder 
Bearbeitung von Männer⸗- und Knabenkleidern 
(Röcken, Hosen, Westen, Mänteln und dergleichen) 
im großen erfolgt, 
auf Werkstätten, in welchen Frauen⸗ und Kinder⸗ 
kleidung (Mäntel, Kleider, Umhänge und dergleichen) 
im großen oder auf Bestellung nach Maß für den 
persönlichen Bedarf der Besteller angefertigt oder 
bearbeitet wird, 
auf Werkstätten, in welchen Frauen- und Kinder⸗ 
hüte besetzt (garniert) werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.