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die Verwendung gewisser Stoffe in der Chokoladenfabrikation verpönte.*)
— Einen harten Kampf galt es, dem in Stuttgart 1878 gefaßten Beschlusse,
welcher sich in der Praxis dahin gestaltete, daß namentlich mehlhaltige
Fabrikate als solche zu bezeichnen seien, Geltung zu verschaffen. Besonders
eine Anzahl norddeutscher Fabriken glaubten in einem solchen Deklarations
zwang den Untergang unserer Industrie zu erblicken. Und doch hat gerade
diese Maßregel sich als eine außerordentlich heilsame erwiesen. Damals
glaubte ein großer Theil der Hausfrauen, auch der Konditoren, daß es
geradezu zur Verbesserung der Chokolade gehöre, wenn in derselben Mehl
sei, und das Quantum, welches der Fabrikant bereits davon hineingethan
hatte, wurde beim Kochen noch verstärkt. — Wenn nun aber jetzt der
Fabrikant zu unterscheiden hatte, indem er den Etiquetten aufdruckte, ent
weder „mit Mehlzusatz" oder „rein Kakao und Zucker" und letzteres
Fabrikat noch mit der Verbandsmarke schmückte, dann kam wohl das
Publikum nach und nach zu der Ueberzeugung, daß die Sorte
„rein Kakao und Zucker" wohl etwas Besseres sein müsse, und dadurch
wurde das mehlhaltige Fabrikat mehr und mehr zurückgedrängt.
Bis dahin hatte der Verband versucht, auf dem Wege der Selbsthilfe
mit seinen Reinheitsbestrebungen vorwärts zu kommen. Nun aber kam in
der Legislaturperiode 1878 des Reichstages ein Nahrungsmittelgesetz in
Arbeit, das, wie man hoffte, alle bestehenden Uebelstände beseitigen sollte,
namentlich da bereits im November 1875 die Errichtung eines Reichs-
gesnndheitsamtes beschlossen worden war.
Leider wurden bei der Aufstellung der Materialien zu dem Gesetz
nicht sachverständige Kreise herangezogen**), denn sonst hätte es bei Be
handlung des Artikels Chokolade Seite 74 nicht heißen können: Haupt
inhalt:
„2. Man pflegt geringere Chokoladen zu bereiten, indem man den
obengenannten Bestandtheilen (Kakao und Zucker) der guten
Chokolade Stärke, Mehl, Hammelfett und ähnliche Stoffe hin
zufügt. Dieses Verfahren kann vom hygienischen Standpunkte
aus nicht beanstandet werden."
Hätte man eine Umfrage gehalten, so würde ein derartiger Passus,
welcher geeignet war, aufs Neue der Panscherei Thür und Thor zu
öffnen, nicht einen Platz in den Materialien gesunden haben, denn dann
hätte man erfahren, daß der Verband bereits 1877 thierische Fette unter
die verpönten Stoffe aufgenommen und daß er für den Mehlzusatz Deklarations-
*) Protokoll Leipzig, S. 12, Stuttgart, S. 26.
**) Der Deutsche Reichs- und preußische Staatsanzeiger vom 21. April 1883 Nr. 98
sagt: „Zu den Berathungen der erwähnten im Jahre 1877 thätig gewesenen Sachver
ständigen- (?) Konlmission sind Vertreter von Handel und Gewerbe nicht zugezogen worden.
Die Denkschrift trägt den Anforderungen der letzteren denn auch nur wenig Rechnung."
M. I. III. Nr. 10 S. 107.