fullscreen: Festschrift zum 25jährigen Bestehen des Verbandes deutscher Chokolade-Fabrikanten

14 
die Verwendung gewisser Stoffe in der Chokoladenfabrikation verpönte.*) 
— Einen harten Kampf galt es, dem in Stuttgart 1878 gefaßten Beschlusse, 
welcher sich in der Praxis dahin gestaltete, daß namentlich mehlhaltige 
Fabrikate als solche zu bezeichnen seien, Geltung zu verschaffen. Besonders 
eine Anzahl norddeutscher Fabriken glaubten in einem solchen Deklarations 
zwang den Untergang unserer Industrie zu erblicken. Und doch hat gerade 
diese Maßregel sich als eine außerordentlich heilsame erwiesen. Damals 
glaubte ein großer Theil der Hausfrauen, auch der Konditoren, daß es 
geradezu zur Verbesserung der Chokolade gehöre, wenn in derselben Mehl 
sei, und das Quantum, welches der Fabrikant bereits davon hineingethan 
hatte, wurde beim Kochen noch verstärkt. — Wenn nun aber jetzt der 
Fabrikant zu unterscheiden hatte, indem er den Etiquetten aufdruckte, ent 
weder „mit Mehlzusatz" oder „rein Kakao und Zucker" und letzteres 
Fabrikat noch mit der Verbandsmarke schmückte, dann kam wohl das 
Publikum nach und nach zu der Ueberzeugung, daß die Sorte 
„rein Kakao und Zucker" wohl etwas Besseres sein müsse, und dadurch 
wurde das mehlhaltige Fabrikat mehr und mehr zurückgedrängt. 
Bis dahin hatte der Verband versucht, auf dem Wege der Selbsthilfe 
mit seinen Reinheitsbestrebungen vorwärts zu kommen. Nun aber kam in 
der Legislaturperiode 1878 des Reichstages ein Nahrungsmittelgesetz in 
Arbeit, das, wie man hoffte, alle bestehenden Uebelstände beseitigen sollte, 
namentlich da bereits im November 1875 die Errichtung eines Reichs- 
gesnndheitsamtes beschlossen worden war. 
Leider wurden bei der Aufstellung der Materialien zu dem Gesetz 
nicht sachverständige Kreise herangezogen**), denn sonst hätte es bei Be 
handlung des Artikels Chokolade Seite 74 nicht heißen können: Haupt 
inhalt: 
„2. Man pflegt geringere Chokoladen zu bereiten, indem man den 
obengenannten Bestandtheilen (Kakao und Zucker) der guten 
Chokolade Stärke, Mehl, Hammelfett und ähnliche Stoffe hin 
zufügt. Dieses Verfahren kann vom hygienischen Standpunkte 
aus nicht beanstandet werden." 
Hätte man eine Umfrage gehalten, so würde ein derartiger Passus, 
welcher geeignet war, aufs Neue der Panscherei Thür und Thor zu 
öffnen, nicht einen Platz in den Materialien gesunden haben, denn dann 
hätte man erfahren, daß der Verband bereits 1877 thierische Fette unter 
die verpönten Stoffe aufgenommen und daß er für den Mehlzusatz Deklarations- 
*) Protokoll Leipzig, S. 12, Stuttgart, S. 26. 
**) Der Deutsche Reichs- und preußische Staatsanzeiger vom 21. April 1883 Nr. 98 
sagt: „Zu den Berathungen der erwähnten im Jahre 1877 thätig gewesenen Sachver 
ständigen- (?) Konlmission sind Vertreter von Handel und Gewerbe nicht zugezogen worden. 
Die Denkschrift trägt den Anforderungen der letzteren denn auch nur wenig Rechnung." 
M. I. III. Nr. 10 S. 107.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.